Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (25.) die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert. Diese Liste führt die Luftfahrtunternehmen auf, für die in der EU Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten, weil sie die internationalen Sicherheitsstandards nicht erfüllen. „Die Aufrechterhaltung höchster Sicherheitsstandards im europäischen Luftraum hat für uns Priorität. Die EU-Flugsicherheitsliste ist dabei nach wie vor unser wirksamstes Instrument“, erklärte EU-Verkehrskommissarin Vălean. „Ich freue mich besonders, dass wir heute nach zwei Jahren intensiver Arbeit alle Luftfahrtunternehmen aus der Republik Moldau von der Liste streichen können. Dies stellt unter Beweis, dass sich harte Arbeit und enge Zusammenarbeit auszahlen.“
Ein russisches Luftfahrtunternehmen wurde jedoch aufgrund von Bedenken hinsichtlich seiner Fähigkeit, internationale Standards einzuhalten, in die Liste aufgenommen. Die Kommission möchte mit ihrer Flugsicherheitspolitik ein Höchstmaß an Flugsicherheit für Europäerinnen und Europäer und alle anderen Fluggäste in der EU gewähren.
Die EU-Flugsicherheitsliste dient nicht nur der Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus in der EU, sondern hilft den betroffenen Luftfahrtunternehmen und Ländern auch bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsstandards. Darüber hinaus ist die Liste zu einem wesentlichen Präventionsinstrument geworden, weil sie Länder mit Sicherheitsproblemen motiviert, Maßnahmen zu ergreifen, bevor eine Betriebsuntersagung ausgesprochen werden muss und sie damit in die EU-Flugsicherheitsliste aufgenommen werden müssen.
Mit der Aktualisierung wird insgesamt siebenundneunzig Fluggesellschaften der Betrieb im Luftraum der EU untersagt:
Neunzig Fluggesellschaften aus fünfzehn Staaten wegen mangelnder Sicherheitsaufsicht durch die Luftfahrtbehörden in diesen Ländern: Afghanistan, Angola (mit Ausnahme von zwei Fluggesellschaften), Armenien, Kongo (Brazzaville), Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Kirgisistan, Liberia, Libyen, Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone und der Sudan.
sieben einzelnen Fluggesellschaften aufgrund von festgestellten schwerwiegenden Sicherheitsmängeln: Avior Airlines (Venezuela), Blue Wing Airlines (Suriname), Iran Aseman Airlines (Iran), Iraqi Airways (Irak), Med-View Airlines (Nigeria), Skol Airline LLC (Russland) und Air Zimbabwe (Simbabwe).
Darüber hinaus unterliegen zwei weitere Fluggesellschaften Betriebsbeschränkungen und dürfen die EU nur mit bestimmten Luftfahrzeugtypen anfliegen: Iran Air (Iran) und Air Koryo (Nordkorea).
Hintergrund
Grundlage der Aktualisierung der Flugsicherheitsliste ist eine einstimmige Stellungnahme der Flugsicherheitsexperten aller Mitgliedstaaten, die vom 9. bis 11. November 2021 per Videokonferenz im Rahmen des EU-Flugsicherheitsausschusses beraten hatten. Den Vorsitz in diesem Ausschuss hat die Europäische Kommission mit Unterstützung der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit. Die Aktualisierung wurde auch vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments befürwortet. Für die Beurteilung sind die internationalen Sicherheitsstandards und insbesondere die Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) maßgeblich. Die Europäische Kommission ist stets bestrebt, die Flugsicherheit zu verbessern, vor allem indem sie weltweit mit den Luftfahrtbehörden zusammenzuarbeitet.
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