Das Verfassungsgericht von Ecuador hat die Aufhebung der Umweltgenehmigung für „Cornerstone Capital Resources“ und das staatliche Bergbauunternehmen „Enami“ für das Rio-Magdalena-Projekt bestätigt. Die Umweltgenehmigung für die erste Explorationsphase im geschützten Wald von Los Cedros wurde vom Umweltministerium (ME) im Jahr 2017 ursprünglich erteilt. Das Rio-Magdalena-Projekt bildet drei der neun Konzessionen von Cornerstones ecuadorianischer Tochtergesellschaft „Cornerstone Ecuador SA“ (CESA) und der strategischen Explorationsallianz „Enami EP“ (Enami – CESA SEA) im Nordwesten Ecuadors.
Im Jahr 2019 wurde die Genehmigung von der Gemeinde Cotacachi in der Provinz Imbabura vor einem örtlichen Gericht angefochten. Sie hatte eine gerichtliche Verfügung beantragt, um die Umweltregistrierung von „Enami“ durch das Umweltministerium mit der Begründung zu widerrufen, dass keine vorherigen Konsultationen mit den lokalen Gemeinschaften durchgeführt wurden. Daraufhin erließ die untere Instanz ein Urteil, mit dem die Umweltregistrierung für das Projekt für ungültig erklärt wurde.
Die Entscheidung der unteren Instanz wurde später von Ecuadors staatlicher Bergbaugesellschaft vor dem Verfassungsgericht angefochten, mit der Begründung, dass für die frühe Explorationsphase keine derartigen Konsultationen erforderlich seien und nur eine Umweltregistrierungsgenehmigung für diesen Zweck benötigt werde. Im Dezember 2021 hob das ecuadorianische Verfassungsgericht dann die Wasser- und Umweltrechte für die Rio-Magdalena-Konzessionen auf.
Die Vertreterin der Interessengruppe „Rainforest Action Group“, Liz Downes, hatte damals erklärt: „Bergbauaktivitäten – selbst im frühen Explorationsstadium – in den hochgelegenen Nebelwäldern und Graslandregionen der ecuadorianischen Anden bergen die Gefahr, dass die Wasserquellen lokaler Gemeinden und der landwirtschaftlichen Betriebe, von denen sie abhängen, verseucht und erschöpft werden und dass Tausende von endemischen und gefährdeten Arten aussterben.“
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