Deutschland und Paraguay haben die vereinfachte Anerkennung von Dokumenten durch das Haager Apostille-System vereinbart. „Das vorliegende Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay ist am 6. Januar 2022 in Kraft getreten, wonach alle Dokumente paraguayischer Herkunft, die mit der Haager Apostille versehen sind, im deutschen Hoheitsgebiet akzeptiert werden, ebenso wie Dokumente deutscher Herkunft, die mit der entsprechenden Apostille versehen sind nun auch von den nationalen Behörden im Hoheitsgebiet der Republik akzeptiert werden müssen“, so die Regierung in einer Erklärung.
Die Haager Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sind. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.
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