Die Zentralbank von Uruguay (BCU) hat im Parlament bekräftigt, dass sie der Exekutive im Laufe des Jahres 2022 ein Projekt zur Regulierung zumindest eines Teils des Marktes für virtuelle Vermögenswerte vorlegen wird. Dabei handelt es sich um die Form, die die lokale Regulierungsbehörde für Kryptoassets verwendet. Im Prinzip geht es darum, Befugnisse gegenüber den Akteuren des Finanzsektors zu schaffen, die mit diesen Instrumenten arbeiten. „In diesem Jahr werden wir daran arbeiten und die Bank wird der Exekutive ein Projekt vorschlagen, das sich auf die rechtliche Ermächtigung von Zuständigkeiten für die Regulierung und Überwachung dieser Anbieter bezieht, da sie heute nicht in den Zuständigkeitsbereich der Zentralbank fallen und es wird als natürlich angesehen, dass zumindest die virtuellen Vermögenswerte, die mit dem Finanzsektor oder der Finanztätigkeit in Verbindung stehen, im Zuständigkeitsbereich der Zentralbank bleiben“, so der Leiter der Finanzdienstleistungen der „BCU“, Juan Pedro Cantera.
Präsident Luis Lacalle Pou sprach am vergangenen Donnerstag auf einem Wirtschaftsforum in Punta del Este über die Regulierung des Kryptomarktes in Uruguay. Zunächst betonte das Staatsoberhaupt, dass man aus seiner Sicht „Blockchain von Kryptowährungen trennen muss“. Im kleinsten spanischsprachigen Land Südamerikas ist die Verwendung von Kryptowährungen erlaubt, aber nicht reguliert. Ende Dezember 2021 veröffentlichte die „BCU“ ein erstes Dokument, in dem sie eine erste theoretische Verankerung vornahm, um das Thema zu verinnerlichen. Das Dokument enthält eine allgemeine Definition dessen, was die „BCU“ unter virtuellen Vermögenswerten versteht, sowie eine Kategorisierung der Instrumente, um zu unterscheiden, welche Instrumente in den aufsichtsrechtlichen Geltungsbereich des Instituts fallen und welche nicht.
Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten im Zusammenhang mit dem Wertpapiermarkt werden zu den zu regulierenden Punkten gehören. Ein weiterer Punkt sind die Stablecoins und die Transaktionen, die zu einer Unterlegung mit Fiat-Währung in lokalen Finanzinstituten führen. Die von der „BCU“ als virtuelle Börsenwerte bezeichneten Vermögenswerte, zu denen sie auch Bitcoin oder Ethereum zählt, werden von der Verordnung ausgenommen. Das Unternehmen weist darauf hin, dass es sich zwar um ein Tauschmittel handelt, seine Verwendung aber dem Tauschhandel oder der Bezahlung mit Sachleistungen ähnelt. Für Investitionen in traditionelle Finanzinstrumente wird es jedoch eine Regelung geben. In diesem Fall würde sich die Regulierung nicht auf den „virtuellen Tauschwert“ beziehen, sondern auf das Finanzinstrument. Die „BCU“ legte den 31. März als Frist fest, bis zu der sowohl private als auch öffentliche Einrichtungen ihre Vorschläge zu der Verordnung einreichen können.
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