Chile: Verfassungskonvent billigt Entmilitarisierung der Polizeikräfte

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Die Chilenen werden am 4. September in einem obligatorischen Referendum über die Annahme oder Ablehnung einer neuen Verfassung abstimmen (Foto: María Elisa Quinteros Constituyente D17 MEQ Chile)
Datum: 10. Mai 2022
Uhrzeit: 13:37 Uhr
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Autor: Redaktion
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Der chilenische Verfassungskonvent, der für die Ausarbeitung der neuen Magna Carta des Landes zuständig ist, hat die Entmilitarisierung der Carabineros und der Kriminalpolizei (PDI) beschlossen. In der Vergangenheit waren die Exzesse dieser Gruppe im Rahmen des so genannten sozialen Ausbruchs im Jahr 2019 kritisiert worden. Der Artikel 19 wurde mit 109 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen angenommen und legt fest, dass „die Polizeikräfte vom Ministerium für öffentliche Sicherheit abhängen und polizeiliche, nicht militärische Einrichtungen mit zentraler Zuständigkeit für das gesamte chilenische Hoheitsgebiet sind, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die öffentliche Sicherheit gewährleisten, dem Recht Geltung verschaffen und die Grundrechte schützen sollen“. Die Ausarbeitung der neuen chilenischen Verfassung, die an die Stelle der 1980 unter der Diktatur von General Augusto Pinochet verabschiedeten Verfassung treten soll, ist das Ergebnis der Mobilisierung gegen die Regierung von Sebastián Piñera, die im Oktober 2019 begann und monatelang andauerte.

Der Verfassungskonvent hat auch die Absätze 3, 4 und 5 desselben Artikels gebilligt, in denen festgelegt wird, dass die Polizei „bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine geschlechtsspezifische Perspektive einbeziehen und die Parität in den Entscheidungsräumen fördern“ und „bei der Anwendung von Gewalt die Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit unter voller Achtung des Völkerrechts und der in der neuen Verfassung garantierten Grundrechte“ einhalten soll. In Klausel 5 wird festgelegt, dass die Polizei „einer Kontrolle der Rechtschaffenheit und Transparenz unterliegt“ und dass ihre Mitglieder „keiner politischen Partei angehören, keiner politischen, gewerkschaftlichen oder gewerkschaftlichen Organisation beitreten, kein Streikrecht ausüben und nicht für ein gewähltes Amt kandidieren“ dürfen.

Andererseits hat der Verfassungskonvent im Rahmen der Abstimmung über Artikel 22, der den verfassungsrechtlichen Ausnahmezustand regelt, die Abschaffung des Ausnahmezustands beschlossen. In Chile herrschen derzeit Versammlungs-, Belagerungs-, Katastrophen- und Notstandszustand. Das Plenum lehnte die Aufrechterhaltung des Ausnahmezustands ab, der in der geltenden Verfassung vorgesehen ist. Der betreffende Artikel besagt, dass „im Falle einer Epidemie, einer Katastrophe oder eines sanitären Notstands, der das Leben oder die Gesundheit der Bevölkerung bedroht“, der Präsident die Anwendung für eine Dauer von höchstens dreißig Tagen erklären kann. Der Text sah auch eine Einschränkung der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit vor und schränkte unter anderem die Ausübung des Rechts auf Eigentum ein. Das Plenum stimmte zu, dass der Versammlungszustand im Falle eines internationalen bewaffneten Konflikts angewendet werden kann, während der Belagerungszustand im Falle eines internen bewaffneten Konflikts aktiviert wird. Dem Text zufolge können sie nur vom Präsidenten der Republik mit der vollen Genehmigung des Kongresses und der Kammer der Regionen in gemeinsamer Sitzung erklärt werden“.

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