Im südamerikanischen Land Brasilien hat die Ausstellung des neuen Personalausweises begonnen. Die „Carteira de Identidade Nacional“ (CIN) wird die Registriernummer der „Cadastro da Pessoa Física“ (CPF) als „allgemeine, einmalige und für das ganze Land gültige Registrierung“ übernehmen. Die CPF-Nummer ist seit 1965 die brasilianische Steueridentifikationsnummer. Diese Nummer wird vom brasilianischen Bundesfinanzamt Brasilianern und ansässigen Ausländern zugeteilt, die direkt oder indirekt in Brasilien Steuern zahlen. Der erste Bundesstaat, der die neue Ausweis-Karte ausstellt, ist Rio Grande do Sul, wo sie am Dienstag (26.) eingeführt wird. Danach folgen Acre, der Bundesdistrikt, Goiás, Minas Gerais und Paraná. Für die anderen Staaten gibt es noch keine Prognose.
Der neue Ausweis ist mit einem QR-Code versehen, der von jedem geeigneten Gerät, z. B. einem Smartphone, gelesen werden kann. Damit lässt sich die Echtheit des Ausweises elektronisch überprüfen und feststellen, ob er gestohlen wurde. Diese neue Version des Ausweises wird auch als Reisedokument dienen, da sie einen internationalen Standardcode namens „MRZ“ enthält, der auch in Reisepässen verwendet wird. Bislang hat Brasilien jedoch nur Vereinbarungen über die Verwendung des Ausweises an den Einwanderungsstellen der Mercosur-Länder Argentinien, Paraguay und Uruguay getroffen. Für andere Länder ist der Reisepass weiterhin obligatorisch.
Das neue allgemeine Register (RG) wird zehn Jahre lang für Personen bis zu sechzig Jahren gültig sein. Für die über 60-Jährigen bleibt das alte „RG“ auf unbestimmte Zeit gültig. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums „werden die neuen Ausweise zunächst nur an Bürger ausgegeben, deren CPF-Informationen mit ihren aktualisierten Bescheinigungen übereinstimmen. Personen, die keine oder falsche Angaben in ihrer „CPF“ haben, können die Ferndienstkanäle der Föderalen Steuerbehörde nutzen, um die Situation zu lösen. Künftig werden die Meldebehörden selbst neue Eintragungen und Aktualisierungen in der „CPF“ vornehmen“. Die Aktualisierung der Informationen im „CPF“ kann kostenlos über das Internet auf der Website der Föderalen Steuerbehörde vorgenommen werden. Je nach Situation kann es erforderlich sein, Dokumente per E-Mail an die Bundessteuerbehörde zu senden.
Leider kein Kommentar vorhanden!