Mordverdacht: Deutscher Diplomat in Brasilien festgenommen – Update

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Walter Henri Maximilien B. und Uwe Herbert H. (Foto: Instagram)
Datum: 07. August 2022
Uhrzeit: 17:32 Uhr
Ressorts: Brasilien, Panorama
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die brasilianische Polizei hat am Samstag (6.) die Verhaftung eines deutschen Diplomaten in Rio de Janeiro bestätigt. Uwe Herbert H., der den Rang eines Konsuls im deutschen Konsulat in Rio de Janeiro innehat, hatte die Behörden darüber informiert, dass sich sein belgischer Ehemann Walter Henri Maximilien B. nach einem Sturz den Kopf angeschlagen habe, so die Polizei. Die Untersuchung der Leiche und der Wohnung des Paares im exklusiven Stadtteil Ipanema ergab jedoch, dass B. noch weitere Schläge erlitten hatte.

„Die Version des Konsuls, dass das Opfer einen Sturz erlitten hat, ist mit den Schlussfolgerungen des gerichtsmedizinischen Berichts unvereinbar“, so die Polizeibeamtin Camila Lourenco in einem Kommentar, der von der 14. Polizeistation von Rio de Janeiro in den sozialen Medien veröffentlicht wurde. „Es wurden mehrere Prellungen, auch am Oberkörper, festgestellt, die mit Verletzungen durch Tritte vereinbar sind, sowie Verletzungen, die auf einen Angriff mit einem zylindrischen Instrument zurückzuführen sind“, fügte sie hinzu. „Die Leiche schreit nach den Umständen ihres Todes.“

Lokalen Medien zufolge versuchte H., der seit dreiundzwanzig Jahren mit B. verheiratet war, den Tatort zu säubern, bevor die Polizei eintraf und erzählte den Beamten, dass sein Ehemann stark getrunken und Schlaftabletten genommen habe.

Update, 28. August

Ein brasilianisches Gericht hat am Freitag (26.) Uwe Herbert H. freigelassen, der Anfang des Monats im Zusammenhang mit dem Tod seines belgischen Ehemannes verhaftet worden war, so dass er sich den Ermittlungen wegen Mordes in Freiheit stellen kann. Die Staatsanwaltschaft hat noch keine Anklage gegen ihn erhoben. Seine Freilassung wurde von der Gefängnisbehörde des Bundesstaates Rio de Janeiro bestätigt, nachdem Richterin Rosa Helena Guita entschieden hatte, dass die Staatsanwaltschaft die ursprüngliche Frist für die Vorlage einer Anklage versäumt hatte. In ihrer Entscheidung vom 25. August verwies Guita auf eine eindeutige Überschreitung der Frist für die Einreichung einer Strafanzeige und stellte fest, dass neun Tage nach Ablauf der gesetzlichen Frist von zehn Tagen noch keine Anklage erhoben worden war. Die Staatsanwaltschaft von Rio de Janeiro teilte in einer Erklärung gegenüber „Reuters“ mit, dass sie noch nicht aufgefordert worden sei, Anklage zu erheben. „Die Frist für die Erhebung der Anklage hat noch nicht einmal begonnen“, hieß es in der Erklärung.

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