Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat der Peruanischen Botschaft in der Schweiz am Mittwoch (8.) ein bedeutendes archäologisches Kulturgut übergeben. Das Objekt, ein fast 200 kg schwerer Steinkopf aus der Chavín-Kultur, war in einem kantonalen Strafverfahren eingezogen worden. Die Restitution erfolgt in der Zollstelle Basel/Weil am Rhein-Autobahn im Rahmen der Umsetzung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG). Carine Bachmann, Direktorin des BAK, hat in der Zollstelle Basel/Weil am Rhein-Autobahn das Kulturgut an den peruanischen Botschafter s. E. Luis Alberto Castro Joo zur Überführung in seinen Ursprungsstaat übergeben. Das Objekt war zuvor anlässlich eines kantonalen Strafverfahrens eingezogen worden.
Eine Privatperson wollte das nicht als solches deklarierte Kulturgut 2016 über die Zollstelle Basel/Weil am Rhein-Autobahn in die Schweiz einführen. Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kamen bei der Überprüfung der Papiere und der anschliessenden Beschau der Ware zum Schluss, dass es sich dabei um einen Fall von nicht angemeldetem Kulturgut gemäss Kulturgütertransfergesetz handeln könnte. Das BAZG kontaktierte daraufhin die Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des BAK, welche den Fall überprüfte. Diese stellte fest, dass der rund 200 kg schwere und 2500-jährige Steinkopf aus der prä-hispanischen Chavín-Kultur (ca. 1200 bis 550 v. Chr.) im heutigen Peru stammt. Somit handelt es sich um ein bedeutendes Kulturgut, das bei der Einfuhr entsprechend hätte deklariert werden müssen. Die Nicht- oder Falschdeklaration eines Kulturgutes verstösst gegen das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) und zog in diesem Fall ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt nach sich. In dessen Folge wurde der definitive Einzug des Objekts angeordnet.
Peru ist stark von Plünderung und Zerstörung von archäologischen Fundstellen betroffen. Dabei gehören präkolumbische Objekte wie die restituierte Skulptur zu den stärksten gefährdeten Kategorien von Kulturgütern Perus. Die Schweiz und Peru sind Vertragsstaaten der UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut. Diese Restitution unterstreicht das gemeinsame Engagement der Schweiz und Peru in der Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers, welches 2016 mit dem Inkrafttreten einer bilateralen Vereinbarung über die Einfuhr und Rückführung von Kulturgut noch zusätzlich gestärkt wurde.
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