Leihmutterschaft auf dem amerikanischen Kontinent rechtlich unklar

mutter

Trotz der Unklarheit und Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der so genannten "Leihmutterschaft" beginnen die meisten Länder Amerikas eine Regulierung der Leihmutterschaft in Erwägung zu ziehen, damit diese Praxis als altruistische Handlung und nicht als kommerzielles Geschäft durchgeführt werden kann (Foto: Archiv)
Datum: 02. April 2023
Uhrzeit: 16:32 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
Sprachkurs Spanisch (Südamerika)

Trotz der Unklarheit und Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der so genannten „Leihmutterschaft“ beginnen die meisten Länder Amerikas eine Regulierung der Leihmutterschaft in Erwägung zu ziehen, damit diese Praxis als altruistische Handlung und nicht als kommerzielles Geschäft durchgeführt werden kann. Die Situation ist sehr heterogen, was zu Ausweichmanövern, rechtlichen Widersprüchen und Praktiken führt, die nicht geregelt, aber auch nicht ausdrücklich verboten sind. Es gibt Länder, die sie weder erlauben noch verbieten (Argentinien, Bolivien und Costa Rica); andere, die sie zulassen, aber mit gewissen Einschränkungen (Brasilien, Mexiko, Kuba und Puerto Rico); andere, die sie verbieten (Uruguay); andere, die sie je nach Ort einer gemischten Regelung unterwerfen (USA) und wieder andere, die sich in einem rechtlichen Schwebezustand bewegen (Kolumbien, Peru, Ecuador und die Dominikanische Republik).

In den Vereinigten Staaten gibt es Staaten, die sie erlauben, andere, die sie verbieten, und wieder andere, die Leihmutterschaftsvereinbarungen zwischen privaten Parteien als nichtig betrachten. Florida ist einer der mehr als 40 Staaten, in denen sie legal ist. In anderen Teilen der USA gelten Leihmutterschaftsverträge als „null und nichtig“ und sind daher nicht einklagbar. In New York hingegen ist die bezahlte Leihmutterschaft seit wenigen Tagen erlaubt, nachdem ein Gesetz in Kraft getreten ist, das ihr einen rechtlichen Rahmen gibt. In Argentinien hingegen ist die Leihmutterschaft weder erlaubt noch verboten, was ein rechtliches Vakuum schafft. „Niemand kann den Körper eines anderen in den Handel bringen“, d. h. Agenturen oder Vermittler sind verboten und „die einzige, die selbst bestimmen kann“, ist die Leihmutter selbst, erklärt Florencia Daud, eine auf künstliche Befruchtung spezialisierte Anwältin. Deshalb spricht man von „Spende“ und unterstellt, dass sie „altruistisch“ ist. Ebenso ist die Leihmutterschaft in Bolivien weder erlaubt noch verboten. Allerdings werden Leihmütter in sozialen Netzwerken gegen eine Gebühr von bis zu 10.000 Dollar angeboten. Da das Gesetz vorschreibt, dass bei der Registrierung der Geburt der Name der biologischen Mutter angegeben werden muss, ist ein eventueller Vertrag ungültig.

Brasilien ist eines der Länder, in denen es Leihmutterschaft gibt, allerdings mit gewissen Einschränkungen, denn die Leihmutterschaft ist seit den 1970er Jahren erlaubt, solange sie nicht mit einer Bezahlung verbunden ist. Die so genannte „solidarische Leihmutter“ muss von einem Familienmitglied stammen, das bereits Kinder bekommen hat. Andererseits sind „Leihmütter“ durch die Verfassung und das Transplantationsgesetz ausdrücklich verboten. In Mexiko hat der Oberste Gerichtshof der Nation im Juni 2021 die kostenlose und bezahlte Leihmutterschaft gebilligt und sogar den Zugang für gleichgeschlechtliche und ausländische Paare garantiert. Die Praxis ist jedoch nur in zwei der 32 Bundesstaaten des Landes legalisiert und es fehlen noch immer Vorschriften für die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten. Auf Kuba sieht das im September letzten Jahres verabschiedete Familiengesetzbuch die so genannte „solidarische Schwangerschaft“ vor, wobei die Möglichkeit einer finanziellen Entschädigung der schwangeren Frau ausdrücklich ausgeschlossen wird. Da das Gesetz erst vor kurzem verabschiedet wurde, hat die rechtliche Entwicklung dieser Norm noch nicht stattgefunden.

Das Zivilgesetzbuch von Puerto Rico erkennt die Leihmutterschaft ebenfalls an und legt fest, dass „der menschliche Körper unverletzlich ist und nicht Gegenstand privater Verträge sein kann“, außer in einer Reihe von Fällen, zu denen die Leihmutterschaft gehört. Kolumbien steht an der Spitze der Liste der Länder, die sich in einer rechtlichen Schwebe befinden. In diesem Land ist das Geschäft mit der Leihmutterschaft Teil eines Gesetzentwurfs, der gerade dem Kongress vorgelegt wurde. Die Initiative zielt darauf ab, die so genannte „Leihmutterschaft“ einzuschränken, indem sie für kommerzielle Zwecke verboten wird und nur noch für „altruistische Zwecke“ zulässig ist. In Peru ist die Leihmutterschaft weder erlaubt noch ausdrücklich verboten, obwohl sich seit Jahren heterosexuelle Paare, die Probleme haben, Kinder zu bekommen, unter Umgehung des Gesetzes für diese Methode entscheiden.

Auch in Ecuador ist die Leihmutterschaft derzeit nicht geregelt. Es gibt einen Vorschlag im Rahmen des Entwurfs des organischen Gesundheitsgesetzes, den das Parlament wieder aufgegriffen hat, nachdem er während der Präsidentschaft von Lenín Moreno (2017-2021) in seiner Gesamtheit durch ein Veto gestoppt worden war. In jedem Fall verbietet der Text eine finanzielle Entschädigung. Auch in der Dominikanischen Republik gibt es ein rechtliches Vakuum in Bezug auf die Leihmutterschaft, aber es gibt Befruchtungszentren, die diese Praxis ausüben und fördern. Das Land mit der strengsten Gesetzgebung ist Uruguay, wo Verträge gegen Entgelt oder unentgeltlich zwischen einem Paar oder einer Frau, die eigene oder fremde Keimzellen oder Embryonen zur Einpflanzung in die Gebärmutter einer anderen Frau zur Verfügung stellen und diese verpflichten, das Kind der anderen Partei oder einem Dritten zu übergeben, absolut nichtig sind.

P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie jetzt Fan von agência latinapress! Oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und lassen sich täglich aktuell per Email informieren!

© 2009 - 2024 agência latinapress News & Media. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IAP gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel und Leser- berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Einsendungen und Rückmeldungen bitte das Kontaktformular verwenden.

Dies könnte Sie auch interessieren

Kommentarbereich

Hinweis: Dieser Kommentarbereich ist moderiert. Leser haben hier die Möglichkeit, Ihre Meinung zum entsprechenden Artikel abzugeben. Dieser Bereich ist nicht dafür gedacht, andere Personen zu beschimpfen oder zu beleidigen, seiner Wut Ausdruck zu verleihen oder ausschliesslich Links zu Videos, Sozialen Netzwerken und anderen Nachrichtenquellen zu posten. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, den Kommentar zu moderieren, zu löschen oder ggf. erst gar nicht zu veröffentlichen.

Leider kein Kommentar vorhanden!

Diese News ist älter als 14 Tage und kann nicht mehr kommentiert werden!