Brasilien hat am Montag (22.) den tiergesundheitlichen Notstand für 180 Tage ausgerufen. Wenige Tage zuvor war erstmals das hochpathogene Vogelgrippevirus bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Die Infektion von Wildvögeln mit dem H5N1-Subtyp der Vogelgrippe löst nach den Leitlinien der Weltorganisation für Tiergesundheit keine Handelsverbote aus. Ein Fall von Vogelgrippe in einem landwirtschaftlichen Betrieb führt jedoch in der Regel zur Tötung der gesamten Tiere und kann Handelsbeschränkungen für die einführenden Länder nach sich ziehen.
Brasilien, der weltweit größte Exporteur von Hühnerfleisch mit einem Umsatz von 9,7 Milliarden Dollar im vergangenen Jahr, hat bisher acht Fälle von H5N1 bei Wildvögeln bestätigt, darunter sieben im Bundesstaat Espirito Santo und einen im Bundesstaat Rio de Janeiro. Das brasilianische Landwirtschaftsministerium hat ein Notfallzentrum eingerichtet, um „nationale Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vogelgrippe“ zu koordinieren, zu planen und zu bewerten. Obwohl die wichtigsten fleischproduzierenden Bundesstaaten Brasiliens im Süden liegen, ist die Regierung nach den bestätigten Fällen in Alarmbereitschaft, da die Vogelgrippe bei Wildvögeln in einigen Ländern auf kommerzielle Bestände übertragen wurde.
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