Die chilenische Regierung hat über das Finanzministerium die Hinweise zum Gesetzentwurf veröffentlicht, der die Entwicklung von Wettplattformen und Online-Glücksspiel-Casinos im südamerikanischen Land regelt. Die Staatssekretärin für Finanzen, Heidi Berner, stellte diese Hinweise der Wirtschaftskommission des Unterhauses vor, die unter anderem darauf abzielen, „verantwortungsvolles Spielen zu fördern und problematisches Spielen zu verhindern“, die Steuererhebung zu erhöhen und sowohl Geldwäsche als auch die Finanzierung des Terrorismus durch diese Plattformen zu verhindern. Der Gesetzentwurf sieht für Betreibergesellschaften ähnliche Anforderungen wie für Spielkasinos vor, um eine Lizenz zu erhalten, u. a. dass es sich um eine geschlossene Gesellschaft mit Sitz in Chile handelt.
Solche Betreibergesellschaften müssen – wenn der Gesetzentwurf angenommen wird – mit maximal zehn Aktionären gegründet werden und operieren, die Herkunft und Angemessenheit der Mittel nachweisen und über ein Mindestkapital von 159.000 US-Dollar verfügen, zusätzlich zu den von der Aufsichtsbehörde für Kasinos und Glücksspiele festgelegten technischen Anforderungen für den Betrieb. Online-Glücksspielplattformen können in Chile nur über Adressen mit einer „.cl“-Domäne und mit Systemen und Software, die den Anforderungen gemäß den internationalen Praktiken entsprechen, operieren.
Die Oberaufsichtsbehörde wird – wenn die Verordnung umgesetzt wird – befugt sein, den kommerziellen, steuerlichen, finanziellen, administrativen, zivil- und strafrechtlichen Hintergrund zu prüfen, der notwendig ist, um die Anforderungen zu verifizieren, die das Gesetz für natürliche und juristische Personen, sowohl inländische als auch ausländische, vorsieht, die Teil des Eigentums der Betreibergesellschaften, der mit ihnen verbundenen Unternehmen und ihrer Endbegünstigten sind. Außerdem ist das Wetten ohne Guthaben verboten, und falls Eintritts- oder Promotionsboni gewährt werden, dürfen diese keinen Beschränkungen unterliegen und werden als erstes beim Wetten verrechnet.
„Dieser Markt wird nur mit Zahlungsmitteln funktionieren, die vom CMF zugelassen sind, sowohl für Einzahlungen als auch für Abhebungen“, so das Finanzministerium zu den Einzelheiten des Gesetzentwurfs. Minderjährige dürfen auf diesen Plattformen keine Konten eröffnen oder unterhalten, und die Wetten dürfen nicht an sie gerichtet werden. Außerdem darf die Werbung oder Promotion keine Grafiken, Symbole oder Zeichen enthalten oder Medien verwenden, die sie zum Spielen verleiten. Nach Angaben des Staatssekretärs für Finanzen wird es sich weiterhin um einen halboffenen Markt handeln, der der administrativen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde für Kasinos und Glücksspiele unterliegt, die die zugelassenen Wettobjekte festlegt. Der gesetzliche Ausschluss von Lotterieauslosungen (einschließlich Bingo) würde als Gegenstand des gesetzlichen Ausschlusses von den Plattformen beibehalten, und Pferderennen von Vollblutpferden, sowohl in Chile als auch im Ausland, würden zu den Ausschlüssen hinzugefügt werden.
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