Roaming-Abkommen zwischen Brasilien und Chile tritt in Kraft

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Der Termin für die Umsetzung der Maßnahme ist für den 25. Juli vorgesehen (Foto: Anatel)
Datum: 25. Juli 2023
Uhrzeit: 12:16 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Brasiliens Nationale Telekommunikationsagentur (Agência Nacional de Telecomunicações/Anatel) hat das Roaming-Abkommen mit Chile genehmigt. Die Vereinbarung war in dem zwischen Brasilien und Chile unterzeichneten Freihandelsabkommen vorgesehen. Der Termin für die Umsetzung der Maßnahme ist für den 25. Juli vorgesehen. Das Abkommen wurde im Januar 2022 in die brasilianische Rechtsordnung aufgenommen und sieht keine zusätzlichen Kosten für Handynutzer in beiden Ländern vor. Gemäß dem Abkommen müssen Anbieter von persönlichen Mobilfunkdiensten (SMP) und virtuelle Netzzulassungen, die ihren Nutzern internationale Roamingdienste anbieten, die gleichen Tarife und Preise, die in ihrem eigenen Land für Mobilfunkdienste berechnet werden, auch auf den internationalen Roamingdienst in Brasilien und Chile anwenden, und zwar je nach der vom jeweiligen Nutzer abgeschlossenen Modalität.

Um die Regulierungsvorschriften in Brasilien zu verbessern, hat Anatel eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit diesem Thema befasst, die so genannte „Grupo de Trabalho sobre Roaming Internacional“. Diese Arbeitsgruppe war für die Anpassung des Betriebshandbuchs zuständig. Die Entscheidung des Kollegiums der Agentur besagt außerdem, dass die Arbeitsgruppe nach einem Jahr des Abkommens ein Treffen zwischen den Teams beider Länder abhalten wird, bei dem die Fälle und Besonderheiten, die bei der Umsetzung der Bestimmungen des Betriebshandbuchs festgestellt wurden, besprochen werden können, um zu prüfen, ob Anpassungen der Konturen, die für die Beziehungen zwischen Nutzern und Anbietern von persönlichen Mobilfunkdiensten festgelegt wurden, notwendig sind oder nicht.

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