Uruguay verlängert Steuervorteil für Käufer von Elektroautos

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Elektroautos machen 3 % der jährlich in Uruguay verkauften Fahrzeuge aus (Foto: ford.mx)
Datum: 06. September 2023
Uhrzeit: 10:04 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Elektroautos machen 3 % der jährlich in Uruguay verkauften Fahrzeuge aus, aber ihre Nachfrage vervielfacht sich von Jahr zu Jahr. Dies ist zum Teil auf eine Steuervergünstigung zurückzuführen, die das Wirtschafts- und Finanzministerium (MEF) bis 2025 verlängert hat: die Steuerbefreiung für den Kauf von elektrischen Personen- oder Nutzfahrzeugen im Wert von maximal 40.000 US-Dollar. Die Steuerbefreiung, die im Jahr 2020 mit einer Obergrenze von bis zu 60.000 US-Dollar für den Kauf von Fahrzeugen begann, wurde mehrmals verlängert und nun erneut um zwei weitere Jahre, wie aus einem am 30. August von Präsident Luis Lacalle Pou unterzeichneten Dekret hervorgeht. Die Ausnahmeregelung gilt für Fahrzeuge mit einer gravimetrischen Energiedichte der Batterie von mindestens 100 Wh/kg.

Verkäufe verdoppelt

Ignacio Paz, Geschäftsführer des Automobilhandelsverbands von Uruguay (ACAU), erklärte gegenüber Café & Negocios, dass die MEF-Verordnung ein Wachstum des Elektroautomarkts ermöglicht hat. „Es hätte sich sehr negativ ausgewirkt, wenn sie nicht erneuert worden wäre, denn sie war die Erklärung für einen Großteil des Wachstums der Elektroautoflotte“, sagte er. Ihm zufolge vervielfachen sich die Verkäufe von Jahr zu Jahr, und die Erwartungen für dieses Jahr sind sehr gut, denn während im vergangenen Jahr 1.043 Elektroautos verkauft wurden, waren es allein in der ersten Hälfte dieses Jahres 877. „Wir können vorhersagen, dass sich diese Zahl verdoppeln und bis zum Ende des Jahres bei 2.000 liegen könnte“, sagte er.

Die steigende Nachfrage lässt sich auch damit erklären, dass die Verbraucher diesen Fahrzeugen immer mehr Vertrauen schenken und die Ladeinfrastruktur von UTE „sehr gut funktioniert“. Es wird erwartet, dass bis Ende des Jahres alle nationalen Straßen mit Ladestationen für Elektroautos ausgestattet sein werden, zusätzlich zu denen, die in privaten Unternehmen wie Supermärkten zur Verfügung stehen. Zu der für die Steuerbefreiung zulässigen Investitionsobergrenze sagte Paz, dass natürlich eine größere Anzahl von Fahrzeugen in die Verordnung aufgenommen wurde, als diese bis zu 60.000 US-Dollar betrug. Er sagte, er verstehe, dass mit der Senkung der Obergrenze der Verkauf von Fahrzeugen für bestimmte Tätigkeiten gefördert werden solle, aber „da Elektrofahrzeuge immer noch sehr teuer sind, wäre es besser gewesen, zu der früheren Obergrenze zurückzukehren, wobei man davon ausgeht, dass das Ziel darin besteht, sie so schnell wie möglich einzubeziehen“.

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