Die Regierungen von Bolivien, Brasilien, Paraguay und Uruguay haben in einem gemeinsamen Kommuniqué die Regierung von Argentinien aufgefordert, den freien Transit und die freie Schifffahrt auf der Wasserstraße Paraguay-Paraná wiederherzustellen. In dem Kommuniqué fordern die Regierungen der vier Länder die Aufhebung der Beschränkungen des freien Transits und der freien Schifffahrt, die von der Argentinien durch eine einseitige Maut auferlegt wurden, die „willkürlich außerhalb des Abkommens von Santa Cruz de la Sierra und anderer geltender internationaler Bestimmungen eingeführt wurde“. Das Kommuniqué erinnert auch an die Anordnung, einen beladenen und auslaufbereiten paraguayischen Lastkahn zu beschlagnahmen und an der Abfahrt zu hindern, mit der Begründung, die besagte Maut zu erheben. Dies wurde vom paraguayischen Außenministerium scharf kritisiert, das zu diesem Zweck den argentinischen Botschafter in Asunción einbestellt hatte.
In dem Kommuniqué der vier Regierungen wird die besondere Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass es sich um eine Einschränkung des freien Transits strategischer und sensibler Güter für ein Unterzeichnerland handelt, dessen Treibstoffversorgung gefährdet ist, was sich auf den Preis dieses Rohstoffs auswirken könnte, was eine schwerwiegende Beeinträchtigung darstellt, die die Verwundbarkeit dieses Staates als Binnenland noch verschlimmert.
Die Regierungen Boliviens, Brasiliens, Paraguays und Uruguays unterstreichen die Bedeutung gemeinsamer Anstrengungen zur Erleichterung des kommerziellen Verkehrs, zur Förderung der Entwicklung und Effizienz der Schifffahrt sowie des institutionellen Rahmens des Wasserstraßensystems Paraguay-Paraná und bekräftigen ihre Aufforderung, gemeinsame Anstrengungen zur Erleichterung des kommerziellen Verkehrs, zur Förderung der Entwicklung und Effizienz der Schifffahrt sowie des institutionellen Rahmens des Wasserstraßensystems Paraguay-Paraná zu unternehmen. Paraguay und Uruguay bekräftigen zudem ihre Aufforderung an Buenos Aires, die Anwendung der Resolutionen 625/2022 und 1023/2022 des Verkehrsministeriums auszusetzen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Freiheit der Schifffahrt und des Transits zu gewährleisten, und von weiteren restriktiven Maßnahmen für die Schifffahrt abzusehen, bis der Streit im zwischenstaatlichen Bereich der Wasserstraße beigelegt ist.
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