Brasilien: Kommission genehmigt Projekt zum Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe

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In Brasilien wurde am Dienstag (10.) ein Gesetzentwurf zum Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe im Ausschuss für Wohlfahrt, Sozialhilfe, Kinder, Jugendliche und Familie des Repräsentantenhauses mit 12 gegen fünf Stimmen angenommen (Foto: Lula Marques/AgenciaBrasil)
Datum: 12. Oktober 2023
Uhrzeit: 17:40 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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In Brasilien wurde am Dienstag (10.) ein Gesetzentwurf zum Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe im Ausschuss für Wohlfahrt, Sozialhilfe, Kinder, Jugendliche und Familie des Repräsentantenhauses mit 12 gegen fünf Stimmen angenommen. Der Text muss nun von den Ausschüssen für Menschenrechte (CDH) und für Verfassung und Justiz (CCJ) geprüft werden, bevor er dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden kann.
Der Berichterstatter (fachpolitischer Sprecher) des Gesetzentwurfs, der Abgeordnete Pastor Eurico (PL-PE), legte einen neuen Ersatztext vor, der einige Änderungen gegenüber dem vorherigen Text enthält. Das ausdrückliche Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe wird jedoch beibehalten, und es werden Änderungen am Zivilgesetzbuch vorgeschlagen. Der Gesetzentwurf legt fest, dass „keine Beziehung zwischen Menschen gleichen Geschlechts mit einer Ehe, einer festen Verbindung oder einer Familieneinheit gleichgesetzt werden kann“.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die gleichgeschlechtliche Ehe im Jahr 2011 durch eine Entscheidung des Bundesgerichts (STF) als verfassungsgemäß und geregelt angesehen wurde. Damals erkannte das STF an, dass Artikel 5 der Verfassung, der besagt, dass alle Menschen „ohne Unterschied“ vor dem Gesetz gleich sind, das Recht auf Ehe für gleichgeschlechtliche Paare garantiert. In der Stellungnahme von Pastor Eurico wird argumentiert, dass die gleichgeschlechtliche Ehe nicht den gleichen rechtlichen Status haben sollte wie die Ehe zwischen Mann und Frau, da gleichgeschlechtliche Beziehungen „der Gesellschaft nicht die besondere Wirksamkeit der Fortpflanzung bieten, die eine Regelung in Form der Ehe und den daraus folgenden besonderen Schutz durch den Staat rechtfertigt“. Da homosexuelle Beziehungen nicht zur Fortpflanzung führen, tragen sie auch nicht zum „Generationswechsel“ bei, rechtfertigt der Abgeordnete und beruft sich dabei auf Artikel 266 der Verfassung, in dem nur stabile Partnerschaften zwischen Männern und Frauen anerkannt werden.

Der Gesetzentwurf stieß bei einigen Parlamentariern auf heftigen Widerstand, und aus Protest verließen einige sogar die Sitzung. Die Kongressabgeordnete Laura Carneiro (PSD-RJ) bedauerte, dass der Gesetzentwurf der LGBTI+-Gemeinschaft Rechte vorenthalten würde. „Wir sprechen hier von 80.000 Familien, die geheiratet haben, von Tausenden von Menschen, die das Recht auf diese Beziehung haben, die alle Hilfen erhalten wollen, die ihre Sozialversicherung und alle ihre Bürgerrechte erhalten wollen. Das eine Paar kann die Krankenversicherung des anderen nicht in Anspruch nehmen. Was für ein Land bauen wir da auf?“, fragte sie.

Neben dem Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe sieht der verabschiedete Text im Zivilgesetzbuch vor, dass sich die Gesetzgebung nicht in die Kriterien und Anforderungen der religiösen Ehe einmischen darf, eine Definition, die in die Zuständigkeit jeder religiösen Einheit fällt, wobei jede Einschränkung des Ministers für religiöse Bekenntnisse sowie jede Verletzung der Regeln verboten ist.

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