Der Arbeitstag war im Laufe der Geschichte immer wieder Gegenstand wichtiger sozialer Errungenschaften. Im letzten Jahrhundert wurde der Achtstundentag in den lateinamerikanischen Ländern durch Forderungen und Proteste breiter Bevölkerungsschichten durchgesetzt. Doch im Laufe der Generationen kamen neue Forderungen auf. So wurde die 48-Stunden-Woche allmählich als willkürlich empfunden, weil sie den Samstag als Pflichtarbeitstag einschloss. Dies ist eine Realität, die im Vergleich zu Experimenten in europäischen Ländern überholt erscheint. So haben sich Mitte September 50 deutsche Unternehmen bereit erklärt, an einem Pilotprojekt teilzunehmen, das eine 32-Stunden-Woche vorsieht, die nur vier Tage umfasst. Auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) empfiehlt seit mehr als sechs Jahrzehnten eine 40-Stunden-Woche als Idealfall.
UMFANG UND HINDERNISSE DES MEXIKANISCHEN PROJEKTS
Im Gegensatz dazu bereitet der mexikanische Kongress einen Gesetzentwurf zur Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden vor. Diese Maßnahme wird von den Arbeitnehmern unterstützt, stößt aber auch auf den Widerstand von KMU und Unternehmensverbänden. Wie dem auch sei, die mexikanische Abgeordnetenkammer ist dabei, Artikel 123 der Verfassung zu ändern, der die Grundlage des Bundesarbeitsgesetzes bildet. Damit wird die Arbeitszeit verkürzt, was das erste Mal seit der mexikanischen Revolution von 1917 ist, dass eine solche Initiative angenommen wird.
Am vergangenen Dienstag trat das Projekt in eine neue Phase ein, nachdem die Abgeordnetenkammer beschlossen hatte, ein Offenes Parlament einzuberufen, um die Auswirkungen der Arbeitszeitverkürzung auf den rechtlichen Bereich zu diskutieren. Dies bedeutet nicht, dass das Projekt gestoppt wird, sondern eher eine Überprüfung, bevor die Initiative an das Plenum des mexikanischen Unterhauses weitergeleitet wird, wo sie diskutiert und schließlich angenommen oder abgelehnt wird. Der mexikanische Senat hat sich jedoch noch nicht zu dieser Maßnahme geäußert. Dieses Schweigen könnte zu einer eventuellen Ablehnung führen, wie dies bereits im April letzten Jahres im Unterhaus geschehen ist. Damals lehnte die Abgeordnetenkammer selbst die von der Regierungspartei MORENA vorgelegte Debatte über die Arbeitsreform ab, ohne das Dokument überhaupt zu prüfen.
ECUADOR UND CHILE: PIONIERE IN VERSCHIEDENEN EPOCHEN
Wenn die Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden endgültig angenommen wird, wäre Mexiko das dritte Land in Lateinamerika, das diese transzendente Maßnahme beschließt. Das erste Land, das diesen Schritt wagte, war Ecuador. Der Kongress des südamerikanischen Landes billigte 1980 überraschenderweise die Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 44 auf 40 Stunden. Die Initiative wurde schließlich 1997 mit der Einführung eines neuen Arbeitsgesetzes ratifiziert. Darin wurde die Höchstarbeitszeit auf acht Stunden pro Tag festgelegt, so dass die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet, es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor. Vergleicht man die offizielle Arbeitszeit mit der tatsächlichen Arbeitszeit, so schneidet Ecuador ebenfalls gut ab: Dort arbeiten die Arbeitnehmer durchschnittlich 34,5 Stunden pro Woche und werden nur noch von Panama übertroffen, wo die Arbeitszeit bei 34,1 Stunden liegt. Die andere Seite der Medaille stellt Mexiko dar: Das Land der Azteken verzeichnet 42,1 Stunden effektive Wochenarbeitszeit und liegt damit nach El Salvador (43,4 Stunden pro Woche) an zweiter Stelle in Lateinamerika.
Betrachtet man die jüngsten Arbeitsreformen, so sticht Chile hervor. Im April 2023 hat der Zweikammerkongress grünes Licht für den Vorschlag gegeben, die Wochenarbeitszeit von 45 auf 40 Stunden zu verkürzen. Dabei handelt es sich nicht um einen sofortigen Vorschlag: Die Arbeitszeit wird über einen Zeitraum von fünf Jahren schrittweise verkürzt: 2024 soll die Wochenarbeitszeit auf 44 Stunden sinken, 2026 auf 42 Stunden und 2028 soll schließlich das Ziel von 40 Stunden erreicht werden. Das im chilenischen Senat einstimmig verabschiedete Reformgesetz sieht die Möglichkeit vor, vier Tage zu arbeiten und drei Tage zu ruhen. Im Vergleich dazu schreibt das derzeitige Gesetz eine Mindestquote von fünf Arbeitstagen vor.
Der Gesetzentwurf sieht auch die Möglichkeit vor, maximal fünf Überstunden pro Woche zu leisten, während heute bis zu 12 Überstunden abgedeckt werden können. Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht darin, dass die Reform den Arbeitgebern erlaubt, die Arbeitszeit in komprimierten Wochen zu organisieren. Damit ist der Weg frei für ein Format mit vier Arbeitstagen und drei Ruhetagen, mit 10-Stunden-Tagen. Ebenso sind differenzierte Arbeitsbeginn- und -endezeiten für Eltern von Kindern unter 12 Jahren und ein Überstundenkonto vorgesehen, das gegen zusätzliche Ruhetage eingetauscht werden kann. Alle diese Angaben können im gegenseitigen Einvernehmen mit den Arbeitnehmern genehmigt werden. Wie in Ecuador liegt auch in Chile der effektive Arbeitstag im positiven Bereich der Region: Das Land hat eine Wochenarbeitszeit von 36,8 Stunden und belegt damit den fünften Platz in der ILO-Rangliste. Eine Zahl, die nach der Umsetzung des neuen Gesetzes voraussichtlich weiter sinken wird. Mit der Verabschiedung des Gesetzes schließt sich Chile außerdem dem Trend an, dem die meisten der 38 Länder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) folgen, in denen die Wochenarbeitszeit ebenfalls 40 Stunden beträgt.
GESETZ 2101 IN KOLUMBIEN
Die Reform der Wochenarbeitszeit in Kolumbien ist eine Besonderheit, denn sie zielt auf ein moderateres Ziel ab: von 48 auf 42 Stunden pro Woche zu gehen. Das Gesetz 2101, das den Gesetzentwurf enthält, ähnelt jedoch in einem wesentlichen Punkt seinem chilenischen Pendant: der schrittweisen Deeskalation. So wurde die kolumbianische Wochenarbeitszeit ab dem 15. Juli 2023 von 48 auf 47 Stunden reduziert. Dies war die erste von vier jährlichen Verkürzungen, die im Jahr 2026 enden werden. Dies ist auch der Ausgangspunkt für das oben erwähnte Gesetz, das ursprünglich 2021 unter der Regierung von Iván Duque verabschiedet wurde. Die folgenden Änderungen bedeuten, dass bis zum nächsten Jahr 46 Stunden pro Woche gearbeitet wird, 2025 dann 44 und schließlich 2026 das Ziel von 42 Stunden pro Woche erreicht wird. Es sei darauf hingewiesen, dass die Verringerung der Wochenarbeitszeit keine Kürzung des Gehalts oder der Leistungen für die Beschäftigten beinhaltet. Sie bedeutet auch nicht, dass die Arbeitnehmer ihre bisherigen Verpflichtungen aufgeben. Das Gesetz 2101 sieht vor, dass die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarte Wochenarbeitszeit auf fünf oder sechs Tage pro Woche verteilt wird. Im Gegenzug muss dem Arbeitnehmer mindestens ein Ruhetag garantiert werden. Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden kann von Tag zu Tag variieren, wobei zwei Obergrenzen festgelegt sind: mindestens vier Stunden und höchstens neun Stunden pro Tag.
Ein wichtiger Punkt des neuen Gesetzes ist, dass alle Arbeiten, die von der kolumbianischen Regierung als ungesund oder gefährlich eingestuft werden, von der Regelung ausgenommen sind. In solchen Fällen kann das Gesetz nach einem Gutachten eine Verringerung der Arbeitszeit anordnen. Andererseits dürfen Minderjährige mit Arbeitsgenehmigung (über 15 und unter 17 Jahren) nur noch tagsüber bis maximal 20:00 Uhr arbeiten, und zwar höchstens sechs Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Die neue Reform ist eine dringende Neuerung für Kolumbien, das wie Mexiko zu den Ländern mit den meisten effektiven Arbeitsstunden in der Region gehört. Das Kaffeeanbauland liegt mit 41,7 Wochenstunden an vierter Stelle, während es in Südamerika nur von Uruguay (42,1 Stunden) übertroffen wird. Die sozialen Auswirkungen dieser Zahlen in Lateinamerika sowie der Weg, den die genannten Reformen eingeschlagen haben, könnten Schlüsselfaktoren für ein neues Phänomen sein: einen Dominoeffekt, der dazu führt, dass die 40-Stunden-Woche in anderen Ländern als Konsensprojekt präsentiert wird.
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