Welterbe-Vertragsstaaten verabschieden novellierte Klimastrategie

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Die UNESCO ist eine UN-Organisation mit universeller Geltung (Foto: Unesco)
Datum: 24. November 2023
Uhrzeit: 11:13 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die Generalversammlung der Vertragsstaaten der UNESCO-Welterbekonvention hat sich in Paris auf ein novelliertes Strategiepapier zu Klimamaßnahmen für das Welterbe verständigt. Vor dem Hintergrund der Agenda 2030 legt das Dokument vier Klimaschutzziele samt Maßnahmen fest, mit denen das Kultur- und Naturerbe der Welt bis 2030 besser vor den Folgen des Klimawandels geschützt werden und zur Eindämmung der Erderwärmung beitragen soll. „Der Klimawandel ist zu einer der größten Gefahren für das Welterbe geworden“, erklärt die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Maria Böhmer. „Die Erwärmung der Meere und extreme Wetterereignisse wie Stürme, Überschwemmungen und Dürren haben schon jetzt gravierende Auswirkungen. Steigende Pegel bedrohen die Lagunenstadt Venedig, in Deutschland gefährdet langanhaltende Trockenheit Stätten wie den Muskauer Park“, so Böhmer. „Wenn wir das Erbe der Menschheit und unseres Planeten für kommende Generationen bewahren wollen, müssen wir umfassende Maßnahmen zum Schutz des Welterbes ergreifen. Die neue Klimastrategie ist ein wichtiges Werkzeug, um die Nachhaltigkeitswende in allen Teilen der Welt voranzubringen.“

Die 195 Unterzeichnerstaaten der Welterbekonvention haben sich geeinigt, Instrumente zur systematischen Abschätzung von Klimarisiken für Welterbestätten zu entwickeln und Maßnahmen zu ergreifen, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf das Kultur- und Naturerbe der Welt abzufedern. Zudem sollen die Treibhausemissionen der Welterbestätten selbst sinken und grenzüberschreitende Bildungs-, Forschungs- und Vermittlungsinitiativen auf den Weg gebracht werden, um den Gefahren des Klimawandels künftig besser begegnen zu können.

Hintergrund

Die Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention findet alle zwei Jahre Paris statt. Sie wählt die 21 Mitglieder des Welterbekomitees und setzt den einheitlichen, für alle Vertragsstaaten geltenden Schlüssel für die Beiträge zum Welterbefonds fest. Im Rahmen der 24. Generalversammlung im November 2023 wurden neun der insgesamt 21 Mitglieder des Welterbekomitees neu gewählt. Dem Gremium gehören damit Argentinien, Belgien, Bulgarien, Griechenland, Indien (Vorsitz), Italien, Jamaika, Japan, Kasachstan, Kenia, der Libanon, Mexiko, Katar, die Republik Korea, Ruanda, St. Vincent und die Grenadinen, Senegal, die Türkei, die Ukraine, Vietnam und Sambia an.

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