Mit einer Eheschließung kommen so einige Änderungen einher. Besonders, wenn diese im Ausland geschlossen wurden oder einer der Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. „Andere Länder, andere Sitten“ gelten auch beim Namensrecht von anderen Staaten. Während die Namensrechte im Ausland durchaus entspannt sein können, sieht es die deutsche Bürokratie durchaus enger. Doch das deutsche Namensrecht wird sich bald ändern. So sieht es zumindest die aktuelle Bundesregierung der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP vor. Bereits ab Mai 2025 sollen die neuen Regelungen in Kraft treten.
Bisherige Regelungen sind längst überholt
„[…] überholte Rollenvorstellungen, unlogische Regeln, bürokratische Verfahren“ – so bezeichnete der Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann das aktuelle Namensrecht. „Wenn Eheleute ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen ausdrücken wollen, dann sollte das Recht ihnen diesen Wunsch nicht kaltherzig verwehren“, so der Minister weiter. Dabei ist es egal, ob die Ehe in einer Hochzeitslocation in Deutschland geschlossen wurde oder am Strand von Rio de Janeiro. Solange ein deutscher Staatsbürger davon betroffen ist, bringen die bisherigen Regelungen mehr Ärger in die Hochzeitsorganisation als Unterstützung.
Das Namensrecht besagt derzeit, dass nur der Name eines Ehepartners als Ehename bestimmt werden kann. Der andere Ehepartner kann seinen Namen dann zwar als Doppelnamen zusammen mit dem bestimmten Ehenamen tragen, dies hat allerdings nur symbolischen Wert. Der bestimmte Ehename ist Hauptname und kann auch nur als Einziger an zukünftige Kinder weitergegeben werden. Regelungen von Minderheiten oder anderer Nationalitäten werden dabei selten anerkannt, sofern sie nicht innerhalb der EU gelten.
Eine Modernisierung des Namensrechts ist längst überfällig
Restriktiv und an der Lebenswirklichkeit und Bedürfnissen vieler Deutschen vorbei – das beschreibt das aktuelle Namensrecht doch ganz genau. Daher sehen die Änderungen auch einige weltverändernde Lockerungen vor. Im Kern befindet sich dabei die Einführung echter Doppelnachnamen für Ehepaare und Kinder. So können Paare nach der Eheschließung eine Kombination beider Nachnamen als Ehenamen bestimmen: Schneider-Müller oder Müller-Schneider sollen dann mit oder ohne Bindestrich möglich sein. Eigenkreationen aus den vorhandenen Namen wie Müllder oder Schneiller sollen jedoch weiterhin nicht möglich sein.
Auch Kinder profitieren von der neuen Gesetzgebung. Eltern können ihren Doppelnamen auch an bereits vorhandene Kinder weitergeben. Auch wenn die Eltern selbst keinen Doppelnamen als Ehenamen bestimmen, sollen die Kinder einen Doppelnamen aus den Nachnamen der Eltern tragen können. Dies soll die Zugehörigkeit zu beiden Elternteilen nach außen hin zeigen.
Die neue Regelung macht es besonders für die Namensgebung von Kindern deutscher Staatsbürger in Lateinamerika einfacher. Konnte bisher nach deutschem Recht kein Doppelname an die Kinder weitergegeben werden, ist dies fortan mit in Krafttreten des neuen Namensrechts durchaus möglich. So kann das in vielen lateinamerikanischen Ländern geltende Namensrecht, wie zum Beispiel in Peru oder in Kolumbien, auch für Kinder deutscher Staatsangehöriger angewendet werden. Ein Kind kann somit „Gonzales Schneider“ (wie im spanischen üblich ohne Bindestrich!) mit Nachnamen heißen, wo zuvor nur Gonzales oder Schneider möglich war.
Die neue Regelung wird nicht nur für neu geschlossene Ehen ab Mai 2025 gelten. Ehepartner, die auch schon länger verheiratet sind, können nachträglich einen Doppelnamen als Ehenamen bestimmen, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist. Dies ist unabhängig davon, ob bereits ein Ehename bestimmt wurde oder nicht.
Die Reform des neuen Namensrechts kommt vor allem internationalen Familien zugute, die auch einen Part deutscher Staatsangehörigkeit besitzen. So wird es künftig wesentlich einfacher, Namensrechte in der neuen Heimat zu folgen, ohne dabei auf eine ungerechte und überholte deutsche Bürokratie zu stoßen.
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