Brasilien: Regierung erhöht den Mindestlohn

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Bei der Berechnung der Anpassung werden die Schwankungen der Inflation gegenüber dem Vorjahr und das reale BIP-Wachstum berücksichtigt – Foto: Marcello Casal Jr / Agência Brasil)
Datum: 29. Dezember 2023
Uhrzeit: 10:19 Uhr
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Autor: Redaktion
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Die brasilianische Regierung hat den nationalen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2024 auf 1.412 Reais (293 US-Dollar) festgelegt. Dies sind 92 Reais mehr als die derzeit geltenden 1.320 Reais (274 US-Dollar). Die von Präsident Luiz Inácio Lula da Silva erlassene Maßnahme wurde am Mittwochabend (27.) Ortszeit in einer Sonderausgabe des Amtsblattes veröffentlicht. Der neue Mindestlohn tritt am 1. Januar in Kraft. Das bedeutet, dass diejenigen, die den Mindestlohn oder damit verbundene Leistungen erhalten, die angepasste Summe Anfang Februar erhalten. Nach der brasilianischen Verfassung muss das „Salário Mínimo“ mindestens an die Inflation angepasst werden, damit seine Kaufkraft erhalten bleibt.

Nach Angaben der Interunionsbehörde für Statistik und sozioökonomische Studien (Dieese) vom Mai dient der Mindestlohn als Referenz für 54 Millionen Menschen in Brasilien, d. h. für jeden vierten Brasilianer. Dieese schätzt außerdem, dass 22,7 Millionen Menschen direkt von der Höhe des Mindestlohns betroffen sind. Neben den Arbeitnehmern, die vertraglich einen Mindestlohn oder ein Vielfaches des Mindestlohns erhalten, gibt es auch Renten und andere Leistungen, die sich am Mindestlohn orientieren. Der Mindestlohn wirkt sich auch indirekt auf die Wirtschaft aus, indem er beispielsweise den „Durchschnittslohn“ der Brasilianer erhöht und die Kaufkraft der Arbeitnehmer steigert.

Lula da Silva versprach während des Wahlkampfs im letzten Jahr, die so genannte „Mindestlohnvalorisierungspolitik“ wieder aufzunehmen, die Erhöhungen über der Inflation vorsieht. Im August billigte der Kongress ein von Lula im April erlassenes Dekret und nahm einen neuen Mechanismus in das Gesetz auf. Nach der neuen Regelung werden bei der Anpassung der Mindestlöhne zwei Faktoren berücksichtigt: die Inflation, gemessen am Verbraucherpreisindex bis November, wie in der Verfassung festgelegt, und die reale Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in den beiden Vorjahren. Folglich wird der Mindestlohn im Jahr 2024 zusätzlich zur Inflation von 3,85 % um 3 % (reales Wachstum) steigen, was dem Anstieg des BIP im Jahr 2022 entspricht.

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