Eine Gruppe von acht Frauen- und Menschenrechtsorganisationen hat am Dienstag (19.03.2024) vor dem ecuadorianischen Verfassungsgericht eine Klage zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eingereicht, der in dem Andenstaat nur bei Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Mutter erlaubt ist. Die Klage wurde von einer Sitzblockade vor dem Sitz der Behörde in Quito begleitet. Die von der nationalen Bewegung Justa Libertad eingereichte Klage zielt darauf ab, dass das höchste Gericht Ecuadors den Artikel 149 des ecuadorianischen Strafgesetzbuches für verfassungswidrig erklärt, wonach jeder, der eine Abtreibung vornimmt, mit einem bis drei Jahren Gefängnis bestraft wird, und eine Frau, die sie vornehmen lässt, mit sechs Monaten bis zwei Jahren. Da es sich um eine illegale Praxis handelt, gibt es keine zuverlässigen Daten über die im Land durchgeführten Abtreibungen. Die acht Organisationen, die Justa Libertad bilden, sind Surkuna, Las Comadres, Alianza de Derechos Humanos, Amazon Frontlines, Bolena, Centro Ecuatoriano para la promoción y acción de la Mujer (Cepam) of Guayaquil, Fundación Lunita Lunera und Sendas.
Im Jahr 2021 hatte das Verfassungsgericht von Ecuador bereits die Abtreibung in Fällen von Vergewaltigung entkriminalisiert und die Nationalversammlung (Parlament) angewiesen, eine Regelung auszuarbeiten. Das Ergebnis überzeugte die klagenden Organisationen nicht, da der damalige konservative Präsident Guillermo Lasso (2021-2023) Änderungen einführte, die seiner Meinung nach den Zugang zum freiwilligen Schwangerschaftsabbruch einschränkten. Die Bewegung Justa Libertad forderte den Gerichtshof auf, „die von der Gesellschaft erzielten Fortschritte anzuerkennen“.
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