Kolumbien: Millionenstrafe für Bananenexporteur Chiquita

banane-1

Ein Gericht in den Vereinigten Staaten hat den multinationalen Obstkonzern Chiquita Brands International für die Finanzierung einer paramilitärischen Gruppe in Kolumbien verantwortlich gemacht (Foto: Latinapress)
Datum: 12. Juni 2024
Uhrzeit: 14:49 Uhr
Ressorts: Kolumbien, Panorama
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
Sprachkurs Spanisch (Südamerika)

Ein Gericht in den Vereinigten Staaten hat den multinationalen Obstkonzern „Chiquita Brands International“ für die Finanzierung einer paramilitärischen Gruppe in Kolumbien verantwortlich gemacht. Die Gruppe „Autodefensas Unidas de Colombia“ (AUC), ein Dachverband rechtsgerichteter paramilitärischer Gruppen und einer der Hauptakteure des bewaffneten Konflikts in Kolumbien, wurde von der EU und der USA bis 2014 als terroristische Organisation eingestuft. Nach einer Zivilklage von acht kolumbianischen Familien, deren Angehörige von der AUC getötet wurden, wurde Chiquita zur Zahlung von 38,3 Millionen US-Dollar Schadenersatz an die Familien verurteilt. Chiquita teilte in einer Erklärung mit, dass es beabsichtige, gegen das Urteil der Geschworenen Berufung einzulegen, da es „keine Rechtsgrundlage für die Forderungen“ gebe.

Die Geschworenen in diesem Fall, der vor einem Bundesgericht in Südflorida verhandelt wurde, befanden Chiquita für den unrechtmäßigen Tod von acht Männern verantwortlich, die von der AUC getötet wurden. Die AUC verübte in Kolumbien weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen und ermordete unter anderem Menschen, die sie verdächtigte, Verbindungen zu linken Rebellen zu haben. Die Opfer reichten von Gewerkschaftern bis zu Bananenarbeitern. Der Fall wurde von den Familien angestrengt, nachdem sich Chiquita 2007 schuldig bekannt hatte, Zahlungen an die AUC geleistet zu haben. Während des Prozesses 2007 wurde aufgedeckt, dass Chiquita in den sechs Jahren von 1997 bis 2004 Zahlungen in Höhe von mehr als 1,7 Millionen US-Dollar an die AUC geleistet hatte. Der Konzern gab an, mit den Zahlungen begonnen zu haben, nachdem der damalige Anführer der AUC, Carlos Castaño, angedeutet hatte, dass Mitarbeiter und Eigentum der Chiquita-Tochtergesellschaft in Kolumbien geschädigt werden könnten, wenn das Geld nicht gezahlt würde.

Die Anwälte von Chiquita argumentierten, das Unternehmen habe keine andere Wahl gehabt, als die AUC zu bezahlen, um seine kolumbianischen Mitarbeiter vor Gewalt zu schützen. Die Kläger argumentierten jedoch, dass das Unternehmen zu einer Zeit, als Chiquita seine Präsenz in den von der AUC kontrollierten Regionen ausbaute, „eine unheilige Allianz mit der AUC“ einging. Die regelmäßigen Zahlungen wurden auch dann noch fortgesetzt, als die AUC im Jahr 2001 von den USA als ausländische Terrororganisation eingestuft wurde. Während die AUC behauptete, sie sei gegründet worden, um Landbesitzer vor Angriffen und Erpressungsversuchen durch linksgerichtete Rebellen zu schützen, fungierte die paramilitärische Gruppe häufiger als Todesschwadron für Drogenhändler. In ihrer Blütezeit hatte sie schätzungsweise 30.000 Mitglieder, die sich an Einschüchterungen, Drogenhandel, Erpressungen, Zwangsvertreibungen und Morden beteiligten. Sie verübte auch brutale Angriffe auf Dorfbewohner, die sie verdächtigten, linke Rebellen zu unterstützen. Die Gruppe wurde 2006 nach einem Friedensabkommen mit der Regierung demobilisiert, aber einige ihrer Mitglieder gründeten neue Splittergruppen, die weiterhin aktiv sind.

Die Sammelklage gegen Chiquita, die am Montag (10.) abgeschlossen wurde, konzentrierte sich auf neun Fälle, die aus Hunderten von Klagen gegen das Bananenunternehmen ausgewählt wurden. Die Geschworenen stellten fest, dass die AUC für acht der neun Morde verantwortlich war, die im Rahmen der Klage untersucht wurden. Die Geschworenen urteilten außerdem, dass Chiquita die AUC wissentlich in erheblichem Umfang unterstützt hat, und zwar in einem Maße, das ein vorhersehbares Schadensrisiko darstellt. Chiquita erklärte in einer nach dem Urteilsspruch veröffentlichten Erklärung, dass die Situation in Kolumbien für so viele Menschen tragisch sei, einschließlich derjenigen, die direkt von der Gewalt dort betroffen sind, und dass unsere Gedanken bei ihnen und ihren Familien seien“. „Das ändert jedoch nichts an unserer Überzeugung, dass es keine rechtliche Grundlage für diese Forderungen gibt“, fügte das Unternehgmen hinzu und zeigte sich zuversichtlich, dass seine Rechtsposition letztlich Bestand haben wird.

Agnieszka Fryszman, eine der führenden Anwältinnen der Klägerinnen, lobte unterdessen die von ihr vertretenen Familien, die „ihr Leben riskiert haben, um Chiquita zur Rechenschaft zu ziehen, und damit ihr Vertrauen in das amerikanische Justizsystem gesetzt haben“. Sie fügte hinzu, dass „das Urteil die getöteten Ehemänner und Söhne nicht zurückbringt, aber es stellt die Tatsachen richtig und macht die Finanzierung des Terrorismus dort verantwortlich, wo sie hingehört: an der Türschwelle von Chiquita“. Ein weiterer Anwalt der kolumbianischen Familien, Leslie Kroeger, sagte, dass „nach langen 17 Jahren gegen eine gut finanzierte Verteidigung, der Gerechtigkeit endlich Genüge getan wurde“. Ein zweites Verfahren gegen Chiquita, das von einer anderen Gruppe von Klägern angestrengt wurde, soll am 15. Juli beginnen.

P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie jetzt Fan von agência latinapress! Oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und lassen sich täglich aktuell per Email informieren!

© 2009 - 2024 agência latinapress News & Media. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IAP gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel und Leser- berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Einsendungen und Rückmeldungen bitte das Kontaktformular verwenden.

Dies könnte Sie auch interessieren

Kommentarbereich

Hinweis: Dieser Kommentarbereich ist moderiert. Leser haben hier die Möglichkeit, Ihre Meinung zum entsprechenden Artikel abzugeben. Dieser Bereich ist nicht dafür gedacht, andere Personen zu beschimpfen oder zu beleidigen, seiner Wut Ausdruck zu verleihen oder ausschliesslich Links zu Videos, Sozialen Netzwerken und anderen Nachrichtenquellen zu posten. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, den Kommentar zu moderieren, zu löschen oder ggf. erst gar nicht zu veröffentlichen.

Für diese News wurde noch kein Kommentar abgegeben!

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine eingegebenen Daten und meine IP-Adresse nur zum Zweck der Spamvermeidung durch das Programm Akismet in den USA überprüft und gespeichert werden. Weitere Informationen zu Akismet und Widerrufsmöglichkeiten.