Brasilien: Oberster Gerichtshof entkriminalisiert Konsum von Marihuana – Update

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Der Oberste Bundesgerichtshof Brasiliens hat am Dienstag (25.) beschlossen, den Besitz von Marihuana für den persönlichen Gebrauch zu entkriminalisieren (Foto: Marcello Casal Jr/Agência Brasil/Arquivo)
Datum: 25. Juni 2024
Uhrzeit: 23:36 Uhr
Ressorts: Brasilien, Panorama
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Der Oberste Bundesgerichtshof Brasiliens hat am Dienstag (25.) beschlossen, den Besitz von Marihuana für den persönlichen Gebrauch zu entkriminalisieren. Damit wäre das größte Land Südamerikas eines der letzten in Lateinamerika, das dies tun würde, und könnte seine riesige Gefängnispopulation reduzieren. Richter José Antonio Dias Toffoli teilte am Dienstag mit, dass er für die Entkriminalisierung sei, zusammen mit fünf anderen Richtern, die seit Beginn der Beratungen im Jahr 2015 in die gleiche Richtung gestimmt haben. Damit ist eine Mehrheit in dem 11-köpfigen Gericht erreicht. Die beiden letzten Richter, die noch abstimmen müssen, bevor das Urteil rechtskräftig wird, sollten dies bald tun.

Die Richter müssen auch die Höchstmenge an Marihuana festlegen, die für den persönlichen Gebrauch in Frage kommt, und wann das Urteil in Kraft tritt. Es ist noch nicht bekannt, wie lange sie dafür brauchen werden. Toffoli, der seine Stimme innerhalb weniger Stunden abgab, beschrieb seine Position als irgendwo zwischen Unterstützung und Ablehnung der Entkriminalisierung. Zu Beginn der Sitzung stellte er dann klar, dass sein Votum als Zustimmung zu interpretieren sei. „Es gibt bereits sechs Stimmen, einschließlich meiner, die für eine Entkriminalisierung sind. Aber ich kann nicht umhin, eine Warnung auszusprechen: Das Problem des Drogenhandels wird dadurch nicht gelöst“, betonte er. Alle Richter, die dafür gestimmt haben, erklärten, die Entkriminalisierung solle auf den Besitz von Marihuana in Mengen beschränkt werden, die für den persönlichen Gebrauch geeignet sind. Der Verkauf von Drogen wird weiterhin illegal bleiben.

Im Jahr 2006 verabschiedete der brasilianische Kongress ein Gesetz, das den Besitz kleiner Mengen von Drogen, einschließlich Marihuana, mit alternativen Strafen wie gemeinnütziger Arbeit belegen sollte. Nach Ansicht von Experten ist das Gesetz zu vage und legt keine spezifische Menge fest, die es den Strafverfolgungsbehörden und Richtern erleichtern würde, zwischen Eigengebrauch und Drogenhandel zu unterscheiden. Die Polizei verhaftete weiterhin Personen, die kleine Mengen von Drogen bei sich hatten, und klagte sie des Drogenhandels an, und die Zahl der brasilianischen Gefängnisinsassen wuchs weiter an. „Die meisten Personen, die sich in Brasilien in Untersuchungshaft befinden oder wegen Drogenhandels verurteilt wurden, sind Ersttäter, die geringe Mengen illegaler Substanzen bei sich hatten und bei Routineeinsätzen der Polizei erwischt wurden, ohne Waffen und ohne Beweise für eine Verbindung zum organisierten Verbrechen“, sagte Ilona Szabó, Präsidentin des Igarapé-Instituts, eines Forschungszentrums, das sich mit öffentlicher Sicherheit befasst.

Update, 26. Juni 2024

Der Bundesgerichtshof (STF) hat am Mittwoch (26.) den Parameter von 40g oder sechs weiblichen Pflanzen als Kriterium für die Unterscheidung zwischen Cannabiskonsumenten und -händlern in dem Urteil festgelegt, das den Besitz der Droge für den Eigengebrauch entkriminalisiert. Die weibliche Hanfpflanze entwickelt den psychoaktiven Wirkstoff THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol), der einen Rausch auslösen kann.

„Jeder, der für den Eigenbedarf bis zu 40 g Cannabis Sativa oder sechs weibliche Pflanzen erwirbt, aufbewahrt, lagert, transportiert oder mit sich führt, wird als Konsument angesehen, bis der Kongress eine gesetzliche Regelung trifft“, heißt es in der von den Richtern angenommenen These. Der Präsident des STF, Richter Luís Roberto Barroso, erklärte, dass die 40g-Grenze „relativ“ sei. Mit anderen Worten, wenn eine Person weniger als diese Menge an Cannabis mit sich führt, aber nach Ansicht des Polizeibeamten in den Handel verwickelt ist, sollte sie strafrechtlich verfolgt werden.

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