Lateinamerika: Regulierte Tokenisierung beginnt in Argentinien

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Nach einer öffentlichen Konsultation hat die Nationale Wertpapierkommission (CNV) den allgemeinen Beschluss Nr. 1069 verabschiedet, mit dem in Argentinien die endgültige Regelung zur Tokenisierung von sogenannten „Real World Assets” (RWA) eingeführt wird (Foto: Freepik)
Datum: 13. Juni 2025
Uhrzeit: 11:59 Uhr
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Autor: Redaktion
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Nach einer öffentlichen Konsultation hat die Nationale Wertpapierkommission (CNV) den allgemeinen Beschluss Nr. 1069 verabschiedet, mit dem in Argentinien die endgültige Regelung zur Tokenisierung von sogenannten „Real World Assets” (RWA) eingeführt wird. In dieser ersten Phase wird die Regelung eines Tokenisierungsregimes für Finanztreuhandgesellschaften und geschlossene Investmentfonds mit öffentlichem Angebot festgelegt, die aus RWA oder anderen zulässigen Vermögenswerten bestehen, bei denen es sich nicht um handelbare Wertpapiere handelt, die an zugelassenen Märkten in Argentinien gehandelt werden. Im Rahmen des Gesetzes Nr. 27.739 sollen klare und spezifische Spielregeln für die digitale Darstellung von handelbaren Wertpapieren geschaffen werden, die nun eine zusätzliche Form dieser Art von Vermögenswerten zu den bereits bestehenden darstellen.

Die tokenisierten Vermögenswerte werden auf den Plattformen und/oder mobilen Anwendungen von bei der CNV registrierten Anbietern virtueller Vermögenswerte (PSAV) gehandelt und verwahrt und können dort nicht entnommen werden. Darüber hinaus ist es dem Anleger der digitalen Darstellung jederzeit möglich, deren Ersatz durch traditionelle Formen zu beantragen. Die Plattformen müssen die Bedingungen der Vermögenswerte in einem vom Emittenten nach dem Antrag auf digitale Darstellung erstellten Emissionsdokument festlegen. Die Regelung wird über einen Regulierungs-Sandkasten für die Dauer eines Jahres umgesetzt, während dessen Emissionen im Rahmen dieses Regelwerks durchgeführt werden können. Nach Ablauf dieser Frist sind keine neuen Emissionen mehr zulässig, bereits getätigte Emissionen behalten jedoch ihre Gültigkeit. Genehmigte Emissionen, die nicht innerhalb von zwei Jahren digital dargestellt werden, werden aus dem Rahmen ausgeschlossen.

„Dies ist der erste Teil der Regelung, die mit dem allgemeinen Beschluss Nr. 1060 zur öffentlichen Konsultation vorgelegt wurde, und sie ist von grundlegender Bedeutung, da sie unser Land erneut an die Spitze der Region und der Welt bringt“, erklärte der Präsident der CNV, Roberto E. Silva. Nach Angaben der Behörde „stellt diese Regelung einen Meilenstein in der Modernisierung des Kapitalmarktes dar und bekräftigt das Engagement der CNV für dessen Innovation und Entwicklung”. „Es handelt sich um eine wegweisende und innovative Regelung für Argentinien”, erklärte Silva. Der Präsident der CNV stellte klar, dass im Rahmen der öffentlichen Konsultation zahlreiche Kommentare eingegangen seien, die in diese allgemeine Resolution aufgenommen worden seien, und dass die Beiträge für den zweiten Teil der Regelung derzeit geprüft würden. Im Zusammenhang mit der Ankündigung dankte Silva allen, die ihre Beiträge eingereicht haben, sowie seinem Team und der nationalen Regierung dafür, dass sie die Umsetzung dieser seiner Meinung nach neuartigen Initiativen ermöglicht haben.
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Diese Initiative kommt sechs Monate nach der Vorstellung eines Vorschlags für einen regulatorischen Sandkasten für die Tokenisierung von RWA in der argentinischen Gemeinschaft. Die Cámara Argentina Fintech y Crecimiento, die beiden Organisationen hinter diesem Projekt, gaben damals bekannt, wie CriptoNoticias berichtete, dass sie sich in fortgeschrittenen Gesprächen mit Regulierungsbehörden wie der CNV über dessen Entwicklung befänden.

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