Gesetzentwurf zur Regelung der Sterbehilfe in Uruguay

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Kolumbien war das erste Land Lateinamerikas, das die Sterbehilfe entkriminalisiert hat (Foto: senado.gob.mx)
Datum: 09. Juli 2025
Uhrzeit: 14:25 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Nachdem der Gesetzentwurf zur Regelung der Sterbehilfe in der vorherigen Regierung gescheitert war, ist das uruguayische Parlament nun auf dem Weg, ein Gesetz zu verabschieden, das eine Reihe von Schritten für dieses medizinische Verfahren festlegt. Die regierende Frente Amplio unterstützt eine Initiative, die auch von Abgeordneten der oppositionellen Partido Colorado, Partido Nacional und Partido Independiente unterstützt wird, sodass der Text verabschiedet werden dürfte. Der Vorschlag zielt darauf ab, „das Recht der Menschen auf ein würdiges Sterben und auf Unterstützung dabei zu regeln und zu gewährleisten”, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Der Ausschuss, der sich in der Abgeordnetenkammer mit diesem Thema befasst, hatte geplant, am 16. Juli über den Entwurf abzustimmen, doch schließlich wurde der endgültige Termin auf den 5. August festgelegt. Der Grund für die Verschiebung war, dass der Senator der Colorado-Partei, Pedro Bordaberry, einige Ergänzungen zum Text beantragt hatte, bei denen es sich um rechtliche Änderungen handelt, die den „Geist“ der Regelung nicht verändern. Dies teilte der Präsident der Abgeordnetenkammer, Sebastián Valdomir, mit.

Abgeordnete verschiedener politischer Parteien bestätigten, dass sie für den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe stimmen werden. „Er möchte einige neue Vorschläge einbringen, und deshalb wurde zwischen den Fraktionen vereinbart, die Vorschläge des Senators von Vamos Uruguay zu prüfen, aber eine feste Frist zu setzen, da das Thema bereits seit Monaten diskutiert wird”, erklärte Valdomir am Dienstag auf einer Pressekonferenz. Am 5. August wird der Gesetzentwurf „endgültig behandelt“. „Die Stimmen sind da“, kündigte der Präsident der Abgeordnetenkammer an. Nach der Verabschiedung in der Abgeordnetenkammer wird der Text an den Senat weitergeleitet, wo die Regierungspartei die Mehrheit hat – anders als in der Abgeordnetenkammer, wo sie zwei Stimmen außerhalb der Partei benötigt, damit ihre Initiativen Erfolg haben. Wenn der Entwurf Gesetz wird, kann Sterbehilfe unter bestimmten Umständen angewendet werden. Zugangsberechtigt wären volljährige, psychisch zurechnungsfähige Menschen, die an einer oder mehreren chronischen, unheilbaren oder irreversiblen Krankheiten oder Gesundheitszuständen leiden, die „ihre Lebensqualität erheblich beeinträchtigen”.

Der Entwurf ist für Menschen gedacht, die „unerträgliche“ Leiden haben, und zielt darauf ab, ihnen einen „schmerzlosen, friedlichen und ihrer Würde entsprechenden“ Tod zu ermöglichen. Der uruguayische Abgeordnete Federico Preve ist einer der Initiatoren des Entwurfs zur Entkriminalisierung der Sterbehilfe (@fepreco). Das Verfahren zur Durchführung der Sterbehilfe umfasst acht Schritte. Die Initiative muss vom Patienten ausgehen, der seinen Wunsch persönlich einem Arzt mitteilen muss. Nach der Beurteilung durch einen ersten Arzt ist eine zweite ärztliche Meinung erforderlich, die von einem weiteren Arzt eingeholt werden muss, der in keiner Verbindung zu dem ersten Arzt steht. Nach dieser Instanz findet ein zweites Gespräch mit dem Patienten statt, in dem er seine Entscheidung bekräftigt, und anschließend eine Phase, in der er seinen „letzten Willen“ äußern kann. Danach wird der behandelnde Arzt den Wunsch erfüllen. Die weiteren Schritte sind Formalitäten, um diesen Prozess besser abzusichern. Zunächst muss das Gesundheitsministerium informiert werden. Wenn diese Behörde zu der Auffassung gelangt, dass der Arzt sich nicht an das Verfahren gehalten hat, wird die Generalstaatsanwaltschaft eingeschaltet.

Der Patient kann sich jederzeit gegen den Eingriff entscheiden. Der Entwurf zum Sterbehilfegesetz in Uruguay umfasst acht Phasen, und der Patient kann seine Entscheidung jederzeit widerrufen. In der Begründung wird argumentiert, dass der Entwurf Optionen für die „Ausübung der Grundfreiheit des Menschen, über sein Leben zu bestimmen” und „die Selbstbestimmung über den eigenen Körper” enthält. Sie behauptet, dass es ihr Ziel sei, dass jeder „über sein eigenes Schicksal entscheiden” und „Leiden vermeiden kann, das er nach seiner persönlichen Wahrnehmung als unerträglich empfindet”. In der Begründung wird hinzugefügt, dass auch „konkrete Garantien” für Patienten, Ärzte und andere an diesem Prozess beteiligte Akteure festgelegt werden. „Diese sollen die Freiheit, die Würde, die Abwesenheit jeglicher Art von Druck, die Qualität und Gleichheit der Verfahren sowie die Rechtssicherheit gewährleisten”, argumentieren die Befürworter der Regelung.

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