Die Regierung von Panama hat den Export von Haien und Rochen im Rahmen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) auf unbestimmte Zeit verboten. Die Maßnahme gilt für den Export aller Haie und Rochen, die in den Anhängen des CITES aufgeführt sind, und nicht nur für vom Aussterben bedrohte Arten. Die Regelung, die mit dem neuen Jahr in Kraft getreten ist, soll die Überfischung dieser gefährdeten Arten verhindern und ihr Überleben in marinen Ökosystemen sichern. Darüber hinaus verbietet die Nullquote nicht nur den kommerziellen Export von Haien und Rochen, sondern auch von deren Produkten, Nebenprodukten, Teilen oder Derivaten. Ziel ist es, die notwendige Zeit zu gewinnen, um die wissenschaftlichen Informationen, die Systeme zur Überwachung der Populationen sowie die Kontroll- und Rückverfolgungsmechanismen zu verbessern.
Wie Panama mitteilte, wird das Verbot auf unbestimmte Zeit in Kraft bleiben, bis die wissenschaftlichen Untersuchungen für jede Art abgeschlossen sind. Nun muss das Land Maßnahmen zur Überwachung der Populationen umsetzen und wirksame Rückverfolgungs- und Kontrollmaßnahmen verstärken. Die Regierung fügte hinzu, dass der Stopp des Exports von Haien und Rochen auf die biologische Gefährdung dieser Arten zurückzuführen ist. Insbesondere wurde der Handel mit Tieren verboten, die in den drei Anhängen des CITES-Übereinkommens aufgeführt sind, in denen die Arten in Anhang I als vom Aussterben bedroht eingestuft sind und deren internationaler Handel verboten ist. Anhang II enthält Arten, die nicht unbedingt vom Aussterben bedroht sind, aber ohne Regulierung des Handels bedroht sein könnten. Anhang III umfasst Arten, die in mindestens einem Land reguliert sind und die die Zusammenarbeit anderer Länder erfordern, um eine nicht nachhaltige Ausbeutung zu verhindern.
Für Panama rechtfertigt der ökologische Wert von Haien und Rochen in marinen Ökosystemen die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass jede zukünftige Nutzung mit dem Naturschutz vereinbar ist. Die Nullquote gilt nur für wissenschaftliche, medizinische und pädagogische Zwecke sowie für Zwecke der Strafverfolgung, der Justiz oder der Forensik. Diese Fälle müssen zuvor die formellen Genehmigungsverfahren durchlaufen, die vom Umweltministerium in seiner Eigenschaft als CITES-Verwaltungsbehörde in Panama festgelegt wurden. Zu den zulässigen Ausnahmen gehören wissenschaftliche Forschungen zu den Arten, genehmigte medizinische Verwendungen, Bildungszwecke sowie forensische oder gerichtliche Anwendungen. Der Export von Haien zu kommerziellen Zwecken wurde vollständig verboten, ohne die Möglichkeit von Genehmigungen für internationale Transaktionen zu Gewinnzwecken. Das unbefristete Exportverbot für Haie stellt einen bedeutenden Schritt für den regionalen Meeresschutz dar.







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