Hip-Hop-Star Wyclef Jean, der nach Ablehnung seiner Kandidatur für die Präsidentschaftswahl in Haiti die Wahlkommission scharf kritisierte und nach Aussage seiner acht Anwälte vor das Interamerikanische Gericht für Menschenrechte ziehen will, dürfte mit seinem Unterfangen wenig Erfolg haben. Beamte des Wahlrates in Haitis gaben heute bekannt, dass der Entscheid, welcher Jean das Recht für die Kandidatur des Präsidentenamtes verwehrte, endgültig und unanfechtbar ist.
Die Wahlkommission hatte am Freitagabend mitgeteilt, dass der international bekannte Musiker, der bei der Jugend Haitis einen hohen Beliebtheitsgrad hat, nicht für das Amt des Präsidenten in Haiti kandidieren darf. Wyclef Jean gab danach bekannt, die Entscheidung der Wahlkommission zu akzeptieren, wollte sich mit der Ablehnung seiner Kandidatur allerdings nicht abfinden.
Der Musiker verließ die Karibikinsel mit neun Jahren und zog mit seiner Familie nach Amerika. Die Kandidatur Jeans wurde abgelehnt, weil Artikel 191 des haitianischen Wahlrechts vorsieht, dass ein Kandidat die vergangenen fünf Jahre durchgehend in Haiti gelebt haben muss. Wyclef wusste dies, ging allerdings davon aus, dass diese Tatsache kein Hindernis für seine Kandidatur sei, da ihn Präsident René Préval als Sonderbotschafter für Haiti im Jahr 2007 von der Residenzpflicht befreite.
Jean warf der Kommission vor, eine korrupte Organisation zu sein, die vom Geld der Bevölkerung lebe.
Leider kein Kommentar vorhanden!