Alard du Bois-Reymond, Direktor des BFM, und Peter C. Black, Botschafter Jamaikas in der Schweiz, haben heute in Bern ein Abkommen über die Aufhebung der Visumpflicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Diplomaten- oder Dienstpasses unterzeichnet.
Ab Inkrafttreten des Abkommens, d.h. 30 Tage nach dessen Unterzeichnung, dürfen Personen, die einen gültigen nationalen Diplomaten- oder Dienstpass einer der beiden Vertragsparteien besitzen und Mitglied einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung ihres Staates sind, während der Dauer ihrer Tätigkeit ohne Visum in das Hoheitsgebiet des anderen Staates einreisen und sich dort aufhalten.
Wollen Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen nationalen Diplomaten- oder Dienstpasses einer der Vertragsparteien in das Hoheitsgebiet des anderen Staates einreisen und sich dort während höchstens 90 Tagen aufhalten, um an einer Sitzung oder Konferenz teilzunehmen, sind sie gestützt auf das Abkommen ebenfalls von der Visumpflicht befreit.
Vor Inkrafttreten des von der Schweiz unterzeichneten Schengen-Assoziierungsabkommens am 12. Dezember 2008 konnten die Staatsangehörigen Jamaikas ohne Visum in die Schweiz einreisen. Aufgrund der Übernahme der gemeinsamen Schengener Bestimmungen zu den Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt musste die Schweiz wieder eine allgemeine Visumpflicht einführen. Sie kann jedoch weiterhin selbstständig festlegen, welche Visabestimmungen für Inhaberinnen und Inhaber eines Diplomaten- oder Dienstpasses gelten, und entsprechende bilaterale Abkommen abschliessen. Durch die Erhöhung der Reisefreiheit für diese Personengruppe wird die internationale Zusammenarbeit gefördert und die Stellung der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen gestärkt.
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