Zwanzig Tonnen DDT (Dichlordiphenylsulfon Tricloroestano) bedrohen die Gesundheit der Bevölkerung der dominikanischen Hauptstadt Santo Domingo. Die Substanz wird seit 21 Jahren nicht ordnungsgemäß in einem Lagerraum des Instituts für Tropenerkrankungen und deren Kontrolle (CENCET) in Kartons gelagert.
Nach Berichten der Zeitung LaNacion Dominicana hat das Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, um das Auslaufen der chemischen Substanz und damit ein Eindringen in den Boden zu verhindern.
Laut Angaben von Ingenieur Angel Solis setzte man das Mittel in der Vergangenheit gegen die Dengue-Vektoren und Malaria ein. Per Dekret wurde das Mittel 1991 wegen seiner Schädlichkeit für menschliche und tierische Gesundheit verboten.
Die letzte Sendung des gefährlichen Giftes wurde im Jahr 1989 aus Indonesien eingeführt. Seit dieser Zeit lagert die Substanz in Kartons und Plastiktüten in der Avenida Duarte, einem dicht besiedelten Gebiet in der Hauptstadt. Die Umweltbehörden haben die Gefahr erkannt und vor ein paar Monaten ein Projekt für die sichere Lagerung des Stoffes entwickelt. Die Kosten für die Entsorgung würden sich auf etwa 63.000 US Dollar belaufen. Bisher wurde allerdings nichts unternommen.
Dichlordiphenyltrichlorethan, abgekürzt DDT, ist ein Insektizid, das seit Anfang der 1940er-Jahre als Kontakt- und Fraßgift eingesetzt wird. Im Lauf der Zeit wurde festgestellt, dass DDT und einige seiner Abbauprodukte als endokrine Disruptoren wirken, das heißt hormonähnliche Wirkungen haben. Greifvögel legten Eier mit dünneren Schalen, was zu erheblichen Bestandseinbrüchen führte. DDT geriet unter Verdacht, beim Menschen Krebs auslösen zu können.
Aus diesen Gründen wurde die Verwendung von DDT von den meisten westlichen Industrieländern in den 1970er Jahren verboten. Weltweit ist die Herstellung und Verwendung von DDT seit Inkrafttreten der Stockholmer Konvention im Jahr 2004 nur noch zur Bekämpfung von krankheitsübertragenden Insekten, insbesondere den Überträgern der Malaria zulässig.
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