Der Oberste chilenische Gerichtshof hat an die Bundesrepublik Deutschland offiziell einen Antrag auf Auslieferung des deutschen Arztes Dr. Hartmut Hopp gestellt. Der in Chile Anfang 2011 zu mehreren Jahren Haft verurteilte Hopp war Mitte Mai aus dem südamerikanischen Land geflohen und hatte sich nach eigenen Angaben über Paraguay und Argentinien nach Krefeld in Deutschland abgesetzt. Dort will der 66-jährige zukünftig von Sozialhilfe leben.
Laut dem Obersten Gerichtshof gibt es kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland. Nach Angaben der chilenischen Justiz gebe es allerdings internationale Verträge (Havanna-Konvention), „welche die Straflosigkeit von Tätern bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Nachteil der Opfer zu vermeiden versuchen“.
Hopp war Anfang des Jahres im Rahmen der Aufarbeitung der jahrzehntelangen grausamen Verbrechen in der “Colonia Dignidad” in Chile der Prozess gemacht worden. Wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern wurde er zu fünf Jahren Haft verurteilt, zudem sprach das Gericht Gefängnisstrafen für 25 weitere Angeklagte aus. Da die Urteile jedoch noch vom obersten Gerichtshof bestätigt werden mussten, blieb auch die “rechte Hand” von Sektengründer Paul Schäfer zunächst auf freiem Fuss. Mitte Mai floh er aus dem Andenstaat, nur wenige Tage später wurden in der Kolonie acht weitere bereits verurteilte deutsche Staatsbürger wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft genommen.
Ich hoffe,Deutschland kann da eine Ausnahme machen.Mit oder ohne Aus-
lieferungsabkommen,gehört der Dreckskerl dahin,wo er seine Untaten be-
gangen hat,und schon abgeurteilt ist.