Die Schweiz und Trinidad und Tobago schliessen ein Visa-Abkommen. Surujrattan Rambachan, Aussenminister von Trinidad und Tobago und Markus-Alexander Antonietti, Schweizer Botschafter in Venezuela, in dessen Zuständigkeit auch Trinidad und Tobago liegt, haben das Abkommen über die Aufhebung der Visumpflicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Diplomaten- oder Dienstpasses am Freitag (4.) in Port of Spain unterzeichnet.
Ab Inkrafttreten des Abkommens können Staatsangehörige beider Vertragsparteien, die einen gültigen nationalen Diplomatenpass oder Dienstpass besitzen und Mitglied einer diplomatischen Vertretung, eines konsularischen Postens oder einer ständigen Mission ihres Staates sind, ohne Visum in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei einreisen und sich dort während der Dauer ihrer Funktion ohne Visum aufhalten.
Von der Visumpflicht befreit sind auch Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen nationalen Diplomatenpasses oder Dienstpasses einer Vertragspartei, die in das Hoheitsgebiet des anderen Staates einreisen und sich dort während höchstens 90 Tagen aufhalten, um an einer Sitzung oder Konferenz teilzunehmen.
Vor der Schengen-Assoziierung der Schweiz am 12. Dezember 2008 konnten Staatsangehörige von Trinidad und Tobago visumfrei in die Schweiz einreisen. Nach Übernahme der schengenweit harmonisierten Bestimmungen für Kurzzeitvisa musste die Schweiz die allgemeine Visumspflicht wieder einführen. Die Visa-Bestimmungen für Inhaberinnen und Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen kann die Schweiz hingegen weiterhin selbständig festlegen und in entsprechenden bilateralen Abkommen regeln. Die erhöhte Reisefreiheit für diese Personengruppe fördert die internationale Zusammenarbeit und stärkt die Position der Schweiz als Standort internationaler Organisationen.
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