Der brasilianische Mindestlohn steigt zum 01. Januar 2012 auf 622 Reais (ca. 256 Euro). Ein entsprechendes von Staatspräsidentin Dilma Rousseff unterzeichnetes Dekret wurde am Montag (26.) im brasilianischen Amtsblatt veröffentlicht und erlangte somit Rechtswirksamkeit.
Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn im größten Land Südamerikas von derzeit 545 Reais (ca. 224 Euro) um 14,13 Prozent. Nach der Erhöhung beträgt damit der Mindest-Tageslohn 20,73 Reais (ca. 8,50 Euro) und der Mindest-Stundenlohn 2,83 Reais (ca. 1,15 Euro).
Die Methodik zur Anpassung des Mindestlohns geht auf auf ein Präsidialdektret zurück, welches inzwischen von Kongress genehmigt wurde. Das Gesetz legt fest, dass bis zum Jahr 2015 der Mindestlohn jährlich der Inflation des vergangenen Jahres und zudem dem durchschnittlichen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes der vergangenen zwei Jahre angeglichen wird.
Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns entstehen der öffentlichen Hand im Jahr 2012 Mehrkosten von rund 24 Milliarden Reais (ca. 9,9 Mrd. Euro). Der größte Teil davon entsteht bei den Renten- und Pensionszahlungen, die ebenfalls an den Mindestlohn gekoppelt sind. Alleine die Ausgaben der Sozialkasse INSS steigen nach den jüngsten Berechnungen um 15,3 Milliarden Reais (ca. 6,3 Mrd. Euro).
Leider kein Kommentar vorhanden!