Die diplomatischen und konsularischen Dienste aller EU-Mitgliedstaaten müssen EU-Bürgern im Ausland den gleichen Schutz wie den eigenen Staatsangehörigen gewähren. Dies forderten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am Donnerstag (25.). Gleichzeitig verlangten sie, dass EU-Delegationen vor Ort bei der Verstärkung des Schutzes von EU-Bürgern eine Schlüsselrolle übernehmen sollen.
Die Entschließung des Parlaments zu den vorgeschlagenen neuen Regeln zur Verstärkung des konsularischen Schutzes im Ausland, ein im Rahmen der Unionsbürgerschaft garantiertes Grundrecht, wurde mit 596 Stimmen angenommen, bei 66 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen.
„Dieser Vorschlag ist ein exzellentes Beispiel, um zu zeigen, dass mehr Europa nicht unbedingt mehr Bürokratie oder ‚mehr Brüssel‘ bedeutet. Mehr Europa heißt mehr Unterstützung für EU-Bürger in Not, mehr Schutz für Bürger, deren EU-Heimatland in Drittländern in nicht vertreten ist und die in eine Krisensituation oder andere Schwierigkeiten geraten“, sagte Edit Bauer (EVP, SK), die Verfasserin der Entschließung, nach der Abstimmung.
Laut den Abgeordneten sollte sich jeder EU-Bürger, der sich im Ausland in Schwierigkeiten befindet, zum Beispiel nach einem Unfall oder Überfall oder während einer Krisensituation, an die Botschaft oder das Konsulat jedes beliebigen EU-Mitgliedstaats oder an eine EU-Delegation wenden können, falls das eigene Land vor Ort nicht vertreten ist.
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