Am Montag (12. November 2012) wurde Brasilien mit weiteren 17 Ländern für drei Jahre (2013-2015) in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt. Dabei wurde Brasiliens Kandidatur mit 184 Stimmen von insgesamt 193 stimmberechtigten Ländern klar befürwortet.
Nach Angaben des brasilianischen Außenministeriums wird sich das Land während seines neuen Mandats für eine kontinuierliche Stärkung des Menschenrechtsrats einsetzen und – ohne dass andere Initiativen dadurch benachteiligt würden – mit Nachdruck gegen Politisierung und Selektivität vorgehen, gegen alle Formen der Diskriminierung kämpfen, das Recht auf Gesundheit verteidigen wie auch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Ländern im Kampf gegen grenzübergreifende Menschenrechtsverletzungen und den Austausch von Erfahrungen zu erfolgreichen Maßnahmen vertreten.
Die Wahl Brasiliens in den UN-Menschenrechtsrat zeugt laut Außenministerium von der Anerkennung der internationalen Gemeinschaft für die Leistungen des brasilianischen Staates bei der Förderung und Verteidigung von Menschenrechten auf nationaler wie internationaler Ebene, wie auch einer engagiert und proaktiv handelnden Zivilgesellschaft. Ein Beispiel dieser Anerkennung ist die kürzlich erfolgte Wahl von Margarida Pressburger in den UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter. Es ist hervorzuheben, dass Brasilien 169 der 170 während der zweiten Allgemeinen Periodischen Überprüfung zur Menschenrechtslage (Universal Periodic Review – UPR) an das Land ausgesprochenen Empfehlungen nachgekommen ist.
Brasilien fördert als Vertragspartei nahezu aller einschlägigen internationalen Abkommen die internationale Zusammenarbeit und erkennt die Vorrangstellung multilateraler Foren als bedeutende Instrumente zur Förderung höchster Menschenrechtsstandards an. Die Kandidatur Brasiliens auf einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat ist ein Zeichen für die Bedeutung, die das Land der Rolle des Multilateralismus bei der Förderung und dem Schutz von Menschenrechten beimisst.
Im UN-Menschenrechtsrat, dessen Aufgabe die weltweite Stärkung der Förderung und der Schutz der Menschenrechte ist, sind 47 Nationen vertreten. 2006 von der UN-Vollversammlung gegründet, führt er u.a. das Allgemeine Periodische Überprüfungsverfahren (UPR) durch, das die Bewertung der Menschenrechtslage in den Mitgliedsländern der UNO ermöglicht. Brasilien arbeitete am institutionellen Aufbau des Menschenrechtsrates mit, dem es zum dritten Mal angehört – die ersten beiden Mandate umfassten die Zeiträume von 2006 – 2008 und 2009 – 2011.
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