Der ehemalige kolumbianische Nationaltorhüter Miguel Angel Calero Rodríguez ist Hirntod. Dies bestätigte am Montag (3.) sein mexikanischen Verein CF Pachuca. Der 41-jährige Calero hatte letzte Woche einen Schlaganfall erlitten, sein Zustand wird als irreversibel (unumkehrbar) bezeichnet.
„Calero wird im Moment künstlich am Leben erhalten und wartet auf seinen Tod. Obwohl sein Kreislauf normal arbeitet, ist die Diagnose irreversibel“, teilte ein Sprecher des Krankenhauses im Süden von Mexiko-Stadt mit. Calero galt als einer der besten ausländischen Torhüter in der mexikanischen Liga.
Calero begann seine Profikarriere 1991 bei Deportivo Cali, mit denen er in der Saison 1995/96 die kolumbianische Meisterschaft gewann. Ende 1997 verließ er Cali und spielte die nächsten zweieinhalb Jahre für Nacional Medellin, mit denen er 1998 die „Copa Merconorte“ und 1999 einen weiteren Meistertitel gewann. Im Frühjahr 2000 unterschrieb er beim mexikanischen CF Pachuca, bei dem er seither unter Vertrag steht und mit dem er eine Vielzahl von Titel gewann: vier mexikanische Meisterschaften, zweimal den „CONCACAF Champions‘ Cup“ sowie je einmal dessen Nachfolgewettbewerb „CONCACAF Champions League“, die „Copa Sudamericana“ und die „SuperLiga“.
Calero absolvierte insgesamt 51 Länderspieleinsätze für die Kolumbianische Fußballnationalmannschaft, mit der er 2001 die Copa América gewann.
Update
Nach Angaben von Milton Calero, Bruder von Miguel, wird sich die Familie in den nächsten Stunden am Krankenbett versammeln. Milton bestätigte, dass sein Bruder nur Dank künstlicher Beatmung noch am Leben ist. „Miguel ist Teil unserer Familie und deshalb wird die Familie gemeinsam entscheiden, was wir als nächstes veranlassen werden. Miguel würde das gleiche für uns tun“. Für Mittwoch (5.) wurde im kolumbianischen „Estadio Hidalgo“ ein Gedenkgottesdienst angekündigt. Mexikanische Medien berichten, dass Miguel seine Organe spenden wollte. Mexiko erkennt den „Hirntod“ allerdings nicht an, eine apparative Zusatzdiagnostik ist vorgeschrieben. Ein Abschalten der lebenserhaltenden Maßnahmen kann nur von den direkten Angehörigen erteilt werden.
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