Kuba: „Reisefreiheit“ zum 14. Januar
► Gültiger Pass und Einreisevisum des Ziellandes erforderlich
Ab dem 14. Januar erleichtert die kubanische Regierung ihren Bürgern die Reise in das Ausland. Reisewillige benötigen künftig nur noch einen gültigen Pass und ein Einreisevisum des Ziellandes. Fachleute, Sportler, Soldaten, Wissenschaftler und Ärzte müssen allerdings weiterhin eine offizielle Erlaubnis des kommunistischen Regimes beantragen.
Die Genehmigungen für Ausreisevisa wurden in der Vergangenheit stets willkürlich vergeben und Regimekritikern in der Regel verweigert. Kubaner/innen brauchen allerdings für die meisten Länder der Welt auch weiterhin ein Einreisevisum, welches sie oft nur mit Mühe bekommen.
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Bildnachweis: Yoani Sanchez
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„Kubaner/innen brauchen allerdings für die meisten Länder der Welt auch weiterhin ein Einreisevisum, welches sie oft nur mit Mühe bekommen.“
Wenn diese Länder ihre Restriktionen aufheben würden, könnten (wenigstens theoretisch!) sehr viel mehr kubanische Bürger ins Ausland reisen.
Zumindest die EU hat ihre Grenzen nicht nur für Kubaner ziemlich fest vermauert!
Aber eine Diktatur ist es nicht.
Ist auch gut so. Denn wer bislang aus Kuba ausreisen durfte und auch noch die dazu nötigen Devisen erhielt, hatte in aller Regel nicht Gutes vor, jedenfalls nicht aus der Sicht des Ziellandes.
Nun ähneln die Ausreisebedingungen der roten Diktatur Kubas denen ihrer früheren SBZ Genossen: Die für den Staat „wertlosen“ dürfen gehen, doch wer was leisten kann, muss bleiben, oder er wird vom Staat zu Generierung von Devisen ins Ausland geschickt.