Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr von jungen Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren ist in Peru künftig straffrei. Ein entsprechendes Verbot hat das Verfassungsgericht nun aufgehoben. Im Vorfeld hatten 10.609 Bürgerinnen und Bürger Verfassungsbeschwerde gegen Artikel 1 des Gesetzes Nr. 28704 eingelegt und ein „Recht auf sexuelle Freiheit“ gefordert.
Nach bisherigem Recht drohte bei Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen – ohne Unterscheidung ob Zustimmung oder nicht – eine Gefängnisstrafe zwischen 25 und 30 Jahren.
Das Gericht argumentierte nach seiner aktuellen Entscheidung, dass es sich bei der „freien Ausübung der Sexualität“ um ein „Grundrecht“ handele, welches zur „freien Entfaltung der Persönlichkeit“ gehöre. Die Richter stellten klar, dass diese Aussage nicht für „Vorbestrafte“ gelte.
Was nun?
„Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen“
oder
„Geschlechtsverkehr unter Minderjährigen“
“freien Ausübung der Sexualität” ist ein “Grundrecht”
und
„gilt nicht für „Vorbestraft““
haben die keine Grundrechte?
gefährliche Auslegung des Sachverhaltes