Die linksgerichtete kolumbianische Terrororganisation ELN (Nationale Befreiungsarmee) hat nach eigenen Angaben zwei Deutsche in ihrer Gewalt. Die Männer sollen Geheimagenten sein. Präsident Juan Manual Santos hat von den Guerillas die sofortige Freilassung ihrer Geiseln gefordert und bekannt gegeben, dass das kolumbianische Militär den genauen Aufenthaltsort der Entführten kenne. Das Auswärtige Amt in Berlin hat sich eingeschaltet, ebenfalls wird vor einem bestehenden Entführungsrisiko in der Grenzregion zu Venezuela gewarnt.
„Die Guerillagruppe ELN hat am 18.01.2013 im Süden des Departments Bolivar mehrere Personen entführt, darunter einen kanadischen und zwei peruanische Staatsangehörige. Insbesondere in der Grenzregion zu Venezuela ist daher wieder von einem grundsätzlich bestehenden Entführungsrisiko auch für ausländische Staatsangehörige auszugehen. Das Auswärtige Amt rät gegenwärtig insbesondere von Reisen in die Grenzregionen zu Venezuela, Ecuador, Peru und Panamá sowie in alle vom Binnenkonflikt und der Drogenökonomie (Anbau, Schmuggel) betroffenen Regionen ab. Dazu zählen insbesondere (aber nicht nur) die gesamte Pazifikküste, die Departements Chocó, Cauca, Putumayo, Nariño, Arauca, Córdoba, Caquetá,einzelne Gebiete im Department Norte de Santander und der Nordosten und Nordwesten des Departements Antioquia sowie der Süden des Landes.
Am 28. Januar 2013 wurde durch die FARC ein sog. „Paro Armado“ im Department Chocó ausgerufen. Es handelt sich dabei um einen mittels Gewaltandrohung erzwungenen Stillstand des öffentlichen Lebens. Die FARC bezweckt mit dem Ausruf eine Demonstration von Einfluss und Macht. Den veröffentlichten Flugblättern zufolge beginnt der „Paro Armado“ am 1. Februar 2013 und wird zwanzig Tage andauern. In den Flugblättern warnt die FARC die Bevölkerung vor der Benutzung der Straßenverbindungen zwischen den Städten Quibdó (Department Chocó) und Pereira (Department Risaralda). Der Ausruf der FARC wird als ernsthaft eingestuft. Während des angegebenen Zeitraums sollte von Reisen in die betroffene Region abgesehen werden“, so das Auswärtige Amt.
Leider kein Kommentar vorhanden!