Kuba – Bremen: Zoll beschlagnahmt geschützte Korallen
► Einfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz erforderlich
In dem aus Kuba nachgesandten Gepäck eines Bremers entdeckten Zöllner am Flughafen Bremen am 7. Februar 2013 zwei aufgrund ihrer Gefährdung unter besonderen Schutz gestellte Korallen. Die Korallen wurden dem Bundesamt für Naturschutz, das Verstöße mit Bußgeldern ahnden und in schwereren Fällen auch Strafverfahren einleiten kann, übersandt.
In der Anmeldung zum Inhalt des Koffers hatte der Reisende lediglich persönliches Gepäck angegeben. Für die im Koffer befindliche Schwarze Koralle (Antipatharia spp.) und die Steinkoralle (Scleractinia spp.) wäre allerdings eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz (zuständige Verwaltungsbehörde für Artenschutzbestimmungen) erforderlich gewesen.
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Bildnachweis: Hauptzollamt Bremen
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