Kuba – Bremen: Zoll beschlagnahmt geschützte Korallen

korallen

Datum: 08. Februar 2013
Uhrzeit: 11:49 Uhr
Ressorts: Kuba, Natur & Umwelt
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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► Einfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz erforderlich

In dem aus Kuba nachgesandten Gepäck eines Bremers entdeckten Zöllner am Flughafen Bremen am 7. Februar 2013 zwei aufgrund ihrer Gefährdung unter besonderen Schutz gestellte Korallen. Die Korallen wurden dem Bundesamt für Naturschutz, das Verstöße mit Bußgeldern ahnden und in schwereren Fällen auch Strafverfahren einleiten kann, übersandt.

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In der Anmeldung zum Inhalt des Koffers hatte der Reisende lediglich persönliches Gepäck angegeben. Für die im Koffer befindliche Schwarze Koralle (Antipatharia spp.) und die Steinkoralle (Scleractinia spp.) wäre allerdings eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz (zuständige Verwaltungsbehörde für Artenschutzbestimmungen) erforderlich gewesen.

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  1. 1
    Boris

    Strafverfahren!

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