Venezuela: Schwerwiegende Verletzung des Wahlgeheimnisses angeprangert

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Datum: 20. April 2013
Uhrzeit: 11:10 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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► Beweise der nationalen Wahlbehörde übergeben

Laut der venezolanischen Opposition wurden in 243 Wahllokalen Verletzungen der geheimen Abstimmung oder die Ausübung von Zwang bei der Stimmabgabe registriert. Unabhängig der anderen Verfehlungen wird dies als das gravierendste Vergehen bezeichnet. Internationale Wahlbeobachter, auch aus der Europäischen Union, hatten bereits von Aufmärschen von Regierungsanhängern und damit zusammenhängende Einschüchterungsversuche vor den Wahllokalen berichtet. Diese verzögerten oder stoppten den Wahlprozess.

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Demnach wird die Anwesenheit von Personen, die die Wähler bis zur „geheimen“ Abstimmung begleiteten, als sehr schwerwiegende Verletzung des Wahlgeheimnis bezeichnet. Diese Verfehlungen wurden laut Opposition digital festgehalten und auch der nationalen Wahlbehörde (CNE) präsentiert. Ebenfalls befand sich in über 1.000 Wahllokalen Wahlpropaganda in unmittelbarere Nähe, was ebenfalls laut Wahlgesetz streng verboten ist.

Die meisten der zusammengestellten Beschwerden der Opposition kamen aus den bevölkerungsreichsten Bundesstaaten des Landes: Distrito Capital, Zulia, Aragua und Carabobo. Das „“Comando Simon Bolivar“ will über Tausende von eingegangenen Beschwerden per Telefon, E-Mail und Fotomaterial von verschiedenen Veranstaltungsorten in ganz Venezuela verfügen.

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  1. 1
    Annaconda

    Insgesamt fast 5000 Verstösse gegen das Wahlgesetz! U.a wählten auch tausende von Toten,viele Stimmen wurden verhindert,Auslandsvenezolaner,Grenze nach Kolumbien ohne Vorwarnung 5 Tage zuvor geschlossen.130000 Jugendliche ,welche kurz zuvor 18 Jahre und damit Wahlberechtigt wurden,durften nicht wählen….die Liste ist endlos.In Ländern mit Gewaltenteilung, würde nur ein Bruchteil der Verstösse ausreichen,um die Wahlen zu annulieren.

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