Die Staatsanwaltschaften Mexikos und der Dominikanischen Republik haben am Dienstag (23.) in Mexiko-Stadt ein Auslieferungsabkommen und eine Vereinbarung zur gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen unterzeichnet. Das Dokument unterstützt das Kooperationsabkommen zur Bekämpfung des illegalen Handels und Missbrauchs von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen, welches von beiden Ländern bereits im August 1997 unterzeichnet wurde.
In einer gemeinsamen Presseerklärung gaben Vertreter der Generalstaatsanwaltschaften beider Staaten bekannt, dass sich durch die neue Vereinbarung beide Staaten dazu verpflichten, jede Person, die sich wegen Strafverfolgung in ihrem Land auf dem Hoheitsgebiet des anderen Staates befindet, auszuliefern.
Leider kein Kommentar vorhanden!