EU-Handelsabkommen mit Honduras, Nicaragua und Panama tritt vorläufig in Kraft

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Datum: 01. August 2013
Uhrzeit: 09:01 Uhr
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Autor: Redaktion
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► Stärkung der wirtschaftlichen Integration und Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der Region

Ab dem 1. August 2013 werden die EU auf der einen Seite – Honduras, Nicaragua und Panama auf der anderen – den Handelsteil des 2012 unterzeichneten Assoziierungsabkommens anwenden. Das Abkommen wird die Märkte öffnen und eine stabile Wirtschafts- und Investitionsbeziehung zwischen der EU und ihren Partnern in Zentralamerika herstellen. Die EU ist der zweitgrößte Handelspartner Zentralamerikas. 2012 beliefen sich die gesamten Warenverkehrsströme zwischen den beiden Regionen auf 14 Milliarden Euro, wobei ein Warenaustausch im Wert von 1,4 Milliarden mit Honduras, von 1,2 Milliarden mit Panama und von 0,4 Milliarden Euro mit Nicaragua stattfand.

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Ziel dieses Abkommens ist die Stärkung der wirtschaftlichen Integration und die Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der Region. Die EU hofft, dass das Abkommen bald mit allen sechs zentralamerikanischen Staaten angewendet werden kann.

Laut EU-Handelskommissar Karel De Gucht ist dieses Assoziierungsabkommen ein weiterer Beweis für das Interesse und Engagement der Union in Zentralamerika. „Damit wird unser auf gemeinsamen Werten und gegenseitigem Respekt beruhendes strategisches Bündnis noch mehr gefestigt. Die Vorteile sind nicht nur wirtschaftlicher Art: Wie schon die europäische Einigung gezeigt hat, wirkt sich die wirtschaftliche Integration positiv auf die politische Integration aus, und deshalb dürfte dieses Abkommen zu mehr Stabilität in der Region führen. Ich freue mich, dass Honduras, Nicaragua und Panama nun einen Schritt in diese Richtung machen und wir erwarten, dass die weiteren Partner in der Region dem Abkommen bald beitreten“, so De Gucht.

Mit dem umfassenden Handelsteil dieses Abkommens werden auf beiden Seiten Märkte für Waren, öffentliche Aufträge, Dienstleistungen und Investitionen geöffnet. Dies wird zu stabilen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und für Investitionen führen, aufbauend auf vorhersehbaren und durchsetzbaren Handelsregelungen, die in vielen Fällen über die Verpflichtungen hinausgehen, die die Vertragsparteien im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) eingegangen sind.

Mit dem Abkommen werden außerdem Einrichtungen eingesetzt, die sich mit Handelsfragen befassen und eine transparente Möglichkeit zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten schaffen sollen. Der Handelsteil des Abkommens enthält weitreichende Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte sowie Verpflichtungen in Bezug auf Arbeitsnormen und Umweltschutz, die die nachhaltige Entwicklung unterstützen werden.

Die makroökonomischen Vorteile des Abkommens werden wahrscheinlich für die zentralamerikanischen Länder viel greifbarer sein. Das ist auf die relative Größe der beteiligten Volkswirtschaften zurückzuführen: Das BIP der zentralamerikanischen Länder beläuft sich auf weniger als 1 % des BIP der EU. Die zentralamerikanische Wirtschaft wird aufgrund des Abkommens voraussichtlich um jährlich mehr als 2,5 Milliarden Euro wachsen, wenn es mit der gesamten Region in Kraft ist.

Handelsbarrieren zwischen der EU und Kolumbien werden ebenfalls ab dem 1. August 2013 aufgehoben; zu diesem Datum tritt ein umfassendes und weitreichendes Handelsübereinkommen vorläufig in Kraft. Mit diesem Abkommen werden die Märkte für Ausführer in der EU und in Kolumbien geöffnet. Dies könnte für die Unternehmen zu jährlichen Einsparungen von mehr als 500 Millionen Euro führen.

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