Ein wegweisender internationaler Vertrag über die Rechte von Hausangestellten tritt am 5. September in Kraft und bietet Millionen Arbeitnehmern weltweit lebenswichtigen Schutz. Die Konvention wurde als Abkommen Nr. 189 im Jahr 2011 von den Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) angenommen und etabliert Standards für die schätzungsweise 50 bis 100 Millionen, zumeist weiblichen Hausangestellten weltweit, die in privaten Haushalten arbeiten. Bis September 2013 haben bereits acht Länder die Konvention ratifiziert – Bolivien, Italien, Mauritius, Nicaragua, Paraguay, die Philippinen, Südafrika und Uruguay. Andere bereiten die Ratifikation vor. Sobald der Vertrag in Kraft tritt, müssen alle Länder, die ihn ratifiziert haben, seine Bestimmungen umsetzen.
Hausangestellte kochen, putzen, sorgen für Kinder und ältere Menschen. Allerdings genießen sie in vielen Ländern nicht einmal grundlegenden, arbeitsrechtlichen Schutz. Sie erfahren unzählige Menschenrechtsverletzungen, darunter überlange Arbeitszeiten ohne Pausen, ausbleibende Lohnzahlungen, Hausarrest, körperliche und sexuelle Misshandlungen, Zwangsarbeit und Menschenhandel.
Der Vertrag garantiert Hausangestellten die Rechte, die auch anderen Arbeitnehmern zustehen, darunter wöchentlich freie Tage, Arbeitszeitbegrenzung, Mindestlöhne und soziale Sicherung. Die Konvention verpflichtet die Regierungen dazu, Hausangestellte vor Gewalt und Missbrauch zu schützen und Kinderarbeit im Haushalt zu verhindern. Darüber hinaus müssen die Regierungen gewährleisten, dass im Haushalt arbeitende Kinder, die das gesetzliche Mindestalter für Berufstätigkeit überschritten haben, grundlegende Schulbildung erhalten und ihre Arbeit sich nicht negativ auswirkt auf ihre Chancen, sich weiterzubilden oder eine Ausbildung zu beginnen.
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