Über Weihnachten und Neujahr zu verreisen, kann zur Tragödie werden. Die Flugzeuge sind voll, die Tickets teuer und das Wetter ist schlecht. Doch Fluggäste haben Rechte, wenn ihr Flug ausfällt oder verspätet ist. Am Dienstag (17.) hat der Verkehrsausschuss dafür gestimmt, die Rechte von Fluggästen zu stärken.
Die Entschädigungen bei Verspätungen sind abhängig von der Länge der Flugstrecke. Die Tabelle zeigt die Entschädigungen, die Passagiere im Moment erhalten und die Vorschläge der EU-Abgeordneten.
Ist ein Flug mehr als fünf Stunden verspätet, darf der Kunde dem Vorschlag zufolge entscheiden, ob er seine Reise fortsetzen will. Sollte das nicht der Fall sein, muss die Fluggesellschaft das Flugticket zurückerstatten und ihn zu dem Ort zurückfliegen, an dem er seine Reise gestartet hat. Bei Verspätungen zwischen zwei und vier Stunden besteht ein Anspruch auf Verpflegung, freie Anrufe und wenn nötig eine Übernachtungsmöglichkeit.
Im Moment dürfen Passagiere erst nach einer Wartezeit von fünf Stunden auf dem Rollfeld das Flugzeug verlassen. EU-Abgeordneten setzen sich jedoch dafür ein, dass Fluggäste bereits nach drei Stunden das Flugzeug verlassen dürfen.
Außerdem sollen die Fluggesellschaften Infopunkte in den Flughäfen einrichten, an denen kompetente Mitarbeiter die Passagiere von verspäteten Flügen informieren und unterstützen.
Ausnahmefälle, in denen Fluglinien keine Entschädigungen zahlen müssen, sollen begrenzt werden. Nur in klar definierten Situationen, ohne Verschulden der Fluggesellschaft, sollen keine Entschädigungen gezahlt werden müssen. Das könnten zum Beispiel schlechte Wetterbedingungen sein.
Die EU-Abgeordneten werden nun mit den Vertretern der EU-Staaten im Ministerrat über die neuen Regeln verhandeln. Die Abstimmung im Plenum ist für Februar 2014 geplant.
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