Venezuelas Gesundheitsbehörde will Tattoos drastisch einschränken

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In Venezuela vermutlich bald verboten: Tattoos auf dem Unterarm (Foto: 2face-tattoo/deviantart)
Datum: 22. Februar 2014
Uhrzeit: 11:03 Uhr
Leserecho: 6 Kommentare
Autor: Dietmar Lang
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Das venezolanische Gesundheitsministerium will die Verbreitung von Tattoos durch bürokratische Hemmnisse drastisch einschränken und die dauerhafte Körperbemalung in bestimmten Körperzonen sogar komplett verbieten. Laut einer Veröffentlichung im Amtsblatt (N 40.360) hat die Behörde nun die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Anhörung für den Gesetzentwurf gestartet. Bis zum 28. Februar können Bürger bei der sogenannten „Consulta Publica“ ihre Meinung zu der geplanten Neuregelung kundtun.

Die angedachten „Standards zur Regulierung und Kontrolle von Einrichtungen für menschliche Ästhetik“ umfassen vornehmlich ausführliche Hygienevorschriften wie Pflichtimpfungen oder die Verwendung von Schutzhandschuhen, legen Raumgrößen und die Minimalaustattung der Geschäfte inklusive sanitärer Einrichtungen fest. Betroffen sind allerdings auch Frisöre und Bräunungsstudions, deren Personal beispielsweise nicht nur über „saubere Fingernägel“ verfügen muss sondern auch die verwendeten Geräte und Werkzeuge regelmässig sterilisieren und adäquat aufbewahren soll.

Allerdings verbietet die ansonsten durchaus sinnvolle Resolution in Artikel 31 „Tattoos in den Bereichen des Gesichts, am Hals, den Unterarmen, den Händen und den Genitalien“. Befürworter der Körperkunst dürften dies als massiven Eingriff in die eigene Freiheit auffassen. Zumal sich gerade die Schriftzug-Tattoos an den Unterarmen derzeit großer Beliebtheit erfreuen und das früher hippe Tribal am Steißbein abgelöst haben.

Doch auch durch Verwaltungsaufwand soll den Tätowierern die Arbeit erschwert werden. Ein jeder, der sich ein Tattoo stechen lassen will, muss nach der neuen Resolution im Vorfeld in allen Einzelheiten über das Verfahren informiert und über Risiken und möglichen Komplikationen aufgeklärt werden. Zudem muss er eine schriftliche Einverständniserklärung unterzeichnen. Diese umfasst neben dem Namen des Tattoo-Studios sämtliche persönlichen Daten des Kunden inklusive Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnort, Telefon- und Ausweisnummer sowie die bei Minderjährigen die Daten der Erziehungsberechtigten und Ausweiskopien. Der Tätowierer soll damit nicht nur vor möglichen Krankheiten und der Irreversibilität des Eingriffs warnen sondern gesetzlich auch zur Nachsorge verpflichtet werden können.

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Kommentarbereich

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  1. 1
    Marvin Scott

    Ist ja niedlich, mit welchem Kram sich die Mithüpfer des Diktators beschäftigen.

  2. 2
    Skeptiker

    die sollen sich endlich um die fehlenden Medikamente kümmern

  3. 3
    LaLuna

    jepp !! oder um die verheerenden zustände in den krankenhäusern !!

  4. 4
    paulo

    als wer heute in venezuela behauptet dass die wichtigen probleme im land nicht angegangen würden ist bestimmt von der sonne geblendet.
    einmal mehr zeigt doch unsere regierung, welche probleme umgehend gelöst werden müssen.

    wenn jemand sich durch ein tatoo auf seinem körper verschandeln will und sich eine infektion holen könnte, ist mit allen mitteln zu schützen…..

    nicht aber leute die um ein vernünftiges sicheres leben auf die strasse gehen und protestieren.

    ein verdrehte welt herrscht hier…… es ist zum verrückt werden.

  5. 5
    thor

    mich wundert ja, das dafür nicht ein neues Ministerium geschaffen wurde, da kann man doch so gut absahnen, nicht wahr meine Herren/Frauen Minister….- das Volk ist an Dummheit nicht mehr zu überbieten…

  6. 6
    Tinu

    …als hätten die keine andere Probleme…

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