Dominikanische Republik gesteht Nachfahren von illegalen Einwanderern Staatsbürgerschaft zu

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Nachkommen haitianischer Einwanderer protestieren gegen die drohende Staatenlosigkeit (Foto: Carlos Gomilez/CC)
Datum: 24. Mai 2014
Uhrzeit: 12:37 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Dietmar Lang
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In der Dominikanischen Republik geborene Nachfahren von illegalen Immigranten werden ab sofort als Staatsbürger des Karibikstaates anerkannt. Staatspräsident Danilo Medina unterzeichnete am Freitag (23.) ein entsprechendes Gesetz, welches nach langen und emotional geführten Debatten Mitte Mai vorgestellt und am vergangenen Mittwoch (21.) im Senat des Landes verabschiedet worden war. Von dem Gesetz profitieren hauptsächlich Kinder von Haitianern, die auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen über die grüne Grenze ins Nachbarbarland gegangen waren.

Den Betroffenen sollen die notwendigen Dokumente ohne großen bürokratischen Aufwand und kostenfrei ausgestellt werden, mit Ausnahme der für bislang genutzte gefälschte Dokumente anfallenden Bussgelder. Nach der Eintragung ins Zivilregister wird die zweite Generation der illegalen Einwanderer laut Gesetzestext jedoch vollständig als „dominikanische Staatsbürger anerkannt“. Wie das Gesetz allerdings nun genau umgesetzt werden soll, hängt noch von der nun durchzuführenden Ausarbeitung einer entsprechenden Verordnung ab, welche die Einbürgerung dann auch praktisch vollzieht, so ein Pressesprecher der Regierung.

Das Gesetz löst die durch das Verfassungsgericht des Landes ausgelöste Kontroverse, welches in einer Entscheidung vom 26. September 2013 festgestellt hatte, dass Kinder von illegalem Einwanderern aufgrund der Rechtslage keine dominikanischen Staatsbürger sind. Obwohl viele von ihnen in den Standesämtern registriert und im Land geboren sind – seit 1929 sind dies gut 24.000, davon 13.000 aus Haiti – müsste der Staat ihnen aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidung die Staatsangehörigkeit entziehen. Da sie auch in Haiti nicht registriert sind, wären sie damit staatenlos.

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  1. 1
    Caramba

    Gute Entscheidung. Das „right of birth“ gilt entweder bedingungslos oder macht keinen Sinn…..

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