Lateinamerika – Schweiz: Freihandelsabkommen mit Costa Rica und Panama tritt in Kraft

schweiz

Abkommen wird den Zugang für Schweizer Waren- und Dienstleistungsexporte auf den beiden dynamischen zentralamerikanischen Märkten verbessern (Foto: EDA)
Datum: 15. August 2014
Uhrzeit: 14:26 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
Sprachkurs Spanisch (Südamerika)

Das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und den zwei zentral-amerikanischen Staaten Costa Rica und Panama wird für die Schweiz am 29. August 2014 in Kraft treten. Die eidgenössischen Räte haben dem im Rahmen der EFTA ausgehandelten Abkommen im Juni 2014 zugestimmt. Dieses Abkommen wird zur Dynamisierung der Handelsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern beitragen.

Das am 24. Juni 2013 mit Costa Rica und Panama unterzeichnete Abkommen entspricht weitgehend den neueren, mit Drittstaaten abgeschlossenen Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es beinhaltet Bestimmungen über den Waren- und Dienstleistungshandel, Investitionen, den Schutz des geistigen Eigentums, den Wettbewerb, das öffentliche Beschaffungswesen, Handel und nachhaltige Entwicklung, wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit sowie institutionelle Fragen. Das Abkommen wird den Zugang für Schweizer Waren- und Dienstleistungsexporte und Investitionen auf den beiden dynamischen zentralamerikanischen Märkten verbessern, den gegenseitigen Handel erleichtern, den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten abdecken, den Schutz des geistigen Eigentums verstärken, allgemein die Rechtssicherheit für den wirtschaftlichen Austausch verbessern sowie zur nachhaltigen Entwicklung beitragen.

In Bezug auf die Industrieprodukte (einschliesslich Fisch und Meeresprodukte) und die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte gewähren Costa Rica und Panama den EFTA-Staaten Marktzugangsbedingungen, die vergleichbar sind mit jenen, die sie der EU zugestehen. Dank diesem Abkommen werden die EFTA-Staaten ab Inkrafttreten oder nach Übergangfristen von i.d.R. fünf bis zehn Jahren insbesondere für alle Industrieprodukte und Fisch sowie andere Meeresprodukte von einem zollfreien Zugang auf den costa-ricanischen und panamaischen Markt profitieren.

Damit schafft das Abkommen für Schweizer Wirtschaftsakteure gegenüber Konkurrenten aus Ländern, die kein Freihandelsabkommen mit den beiden zentralamerikanischen Staaten haben, einen Wettbewerbsvorteil auf diesen Märkten. Darüber hinaus beugt das Abkommen dem Diskriminierungspotenzial gegenüber anderen Freihandelspartnern der beiden zentralamerikanischen Staaten vor.

P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie jetzt Fan von agência latinapress! Oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und lassen sich täglich aktuell per Email informieren!

© 2009 - 2024 agência latinapress News & Media. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IAP gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel und Leser- berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Einsendungen und Rückmeldungen bitte das Kontaktformular verwenden.

Dies könnte Sie auch interessieren

Kommentarbereich

Hinweis: Dieser Kommentarbereich ist moderiert. Leser haben hier die Möglichkeit, Ihre Meinung zum entsprechenden Artikel abzugeben. Dieser Bereich ist nicht dafür gedacht, andere Personen zu beschimpfen oder zu beleidigen, seiner Wut Ausdruck zu verleihen oder ausschliesslich Links zu Videos, Sozialen Netzwerken und anderen Nachrichtenquellen zu posten. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, den Kommentar zu moderieren, zu löschen oder ggf. erst gar nicht zu veröffentlichen.

Leider kein Kommentar vorhanden!

Diese News ist älter als 14 Tage und kann nicht mehr kommentiert werden!