Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten des Mersosur (Gemeinsamer Markt des Südens) können ihren dauerhaften Aufenthalt/Wohnsitz in Uruguay innerhalb von 30 Tagen erwerben. Die Regelung für die Beantragung der permanenten Aufenthaltsgenehmigung im kleinsten spanischsprachigen Land Südamerikas können nicht nur Bewohner von
Argentinien, Brasilien, Paraguay, Venezuela, Chile, Kolumbien, Peru, Ecuador und Bolivien in Anspruch nehmen, sondern auch deren ausländische Ehegatten, Paare, Eltern, Geschwister und Enkelkinder.
Die Rechtsvorschrift, die von der Regierung am 29. Januar im Parlament ins Leben gerufen und einstimmig am 19. August vom uruguayischen Senat verabschiedet wurde, vereinfacht die bisherige Prozedur stark. Für die Genehmigung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis war bisher eine befristete Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr notwendig. Nach Angaben des uruguayischen Außenministeriums wird das Gesetz, das formell am 28 August verkündet wurde, seinen Regelungsprozess noch in diesem Monat verlassen. Danach tritt das Verfahren zur Erlangung der permanenten Aufenthaltsgenehmigung in Kraft. Das Verfahren zur Erlangung des dauerhaften Wohnsitzes kann von außen in jedem uruguayischen Konsulat eingeleitet werden.
Nach offiziellen Quellen gewährte die uruguayische Regierung im vergangenen Jahr 5.885 Personen den dauerhaften Wohnsitz. 2012 waren es noch 2.426. Die meisten Bewilligungen wurden Bürgern aus Argentinien (1.645) erteilt.
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