Im Anschluss an eine eingehende Prüfung hat die Europäische Kommission die geplante Übernahme der spanischen Geschäftssparte des schweizerischen Baustoffkonzerns Holcim durch seinen mexikanischen Konkurrenten Cemex nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Bei beiden Unternehmen handelt es sich um weltweit tätige Anbieter von Zement und anderen Baustoffen. Die Holcim-Betriebsstätten umfassen Steinbrüche und Anlagen für die Produktion und Lieferung von Zement, Zuschlagstoffen, Transportbeton und Mörtel in Spanien. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Übernahme keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da die beteiligten Unternehmen auf den betroffenen Märkten auch weiterhin hinreichendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sein werden.
Cemex, mit Hauptsitz in Mexiko, ist ein weltweit agierendes Unternehmen, das Zement, Transportbeton, Zuschlagstoffe und zugehörige Baustoffe herstellt und verkauft. Die Holcim-Betriebsstätten umfassen Steinbrüche und Anlagen für die Produktion und Lieferung von Zement, Zuschlagstoffen, Transportbeton und Mörtel in Spanien. Holcim, das seinen Hauptsitz in der Schweiz hat, ist ein in über 70 Ländern tätiger Anbieter von Zement, Zuschlagstoffen, Transportbeton sowie Asphalt und zementartigen Baustoffen.
Am 23. April 2014 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein, da sie Bedenken hatte, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb auf dem Markt für Grauzement durch den Wegfall von Holcim-Betriebsstätten als Wettbewerber im Osten Spaniens erheblich verringern könnte. Die Kommission hatte ferner Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss eine bestehende Koordinierung zwischen Grauzement-Herstellern in Zentralspanien erleichtern oder eine künftige Koordinierung wahrscheinlicher machen könnte. Diese Bedenken wurden durch die eingehende Untersuchung der Kommission zerstreut.
In Bezug auf Ostspanien hat die eingehende Untersuchung ergeben, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen weiterhin mit mehreren anderen Marktteilnehmern auf den geografischen Märkten in der Umgebung der Grauzement-Produktionsstätten der beteiligten Unternehmen in Wettbewerb stehen wird. Die eingehende Untersuchung hat gezeigt, dass diese Konkurrenten – vor allem aufgrund des Umfangs der ungenutzten Produktionskapazitäten für Zement – einen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das neue Unternehmen ausüben dürften.
Im Hinblick auf Zentralspanien stellte die Kommission fest, dass die untersuchten Grauzement-Märkte aufgrund bestimmter Merkmale für eine Koordinierung anfällig sind. Allerdings kam die Kommission letztlich zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme eine etwaige Koordinierung zwischen Grauzement-Herstellern in diesem Gebiet wahrscheinlich nicht erleichtern, festigen oder wirksamer machen dürfte. Auch die Aufnahme einer Koordinierung von Wettbewerbern wird infolge des geplanten Zusammenschlusses nicht wahrscheinlicher. Die Kommission gelangte daher zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.
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