Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss der weltweit tätigen deutschen Schifffahrtsgesellschaft Hapag Lloyd mit dem chilenischen Konkurrenzunternehmen Compañia Sud Americana de Vapores S.A. („CSAV“) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Freigabe ist an die Bedingung geknüpft, dass sich CSAV aus zwei Konsortien im Bereich des Handels zwischen Nordeuropa und der Karibik einerseits und Nordeuropa und der Westküste Südamerikas andererseits zurückzieht. In diesem Bereich wäre das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen unzureichendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt gewesen, so dass Preiserhöhungen gedroht hätten. Durch die Verpflichtungsangebote der beiden Unternehmen werden diese Bedenken ausgeräumt.
Der für Wettbewerb zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte: „Containerliniendienste spielen eine zentrale Rolle im Welthandel. Daher ist Wettbewerb in diesem Bereich für die Wirtschaft und die Verbraucher in der EU sehr wichtig. Durch die in unserem Beschluss festgelegten Bedingungen wird verhindert, dass es in der Folge des Zusammenschlusses der beiden Unternehmen zu Preiserhöhungen kommen könnte.“
Das entstehende Unternehmen wird nach Maersk, MSC und CMA CGM die viertgrößte Containerschifffahrtsgesellschaft der Welt sein. Die Tätigkeiten von Hapag Lloyd und CSAV überschneiden sich in der Containerlinienschifffahrt, und auch vertikal bestehen begrenzte Verbindungen. Wie viele andere Reedereien, bieten beide Gesellschaften Containerliniendienste vor allem über Kooperationsvereinbarungen mit gleichartigen Unternehmen (sogenannte „Konsortien“) an.
Die Kommission hat die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf den Wettbewerb auf dem Markt für Containerliniendienste auf zwölf Handelswegen zwischen Europa und Amerika, Asien und dem Nahen Osten geprüft.
Die Mitglieder eines Konsortiums legen gemeinsam wichtige Wettbewerbsparameter wie Kapazitäten, Fahrpläne und das Verzeichnis der angelaufenen Häfen fest. Die Kommission stellte fest, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form neue Verbindungen zwischen bisher separaten Konsortien hätte entstehen lassen. Dadurch sah die Kommission die Gefahr wettbewerbswidriger Auswirkungen auf zwei Handelsrouten: zum einen auf der Route zwischen Nordeuropa und der Karibik und zum anderen auf der Route zwischen Nordeuropa und der Westküste Südamerikas. Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen hätte auf diesen Routen über die Konsortien, denen die beiden Gesellschaften angehören, die Kapazitäten und damit die Preise zum Nachteil von Speditionen und Verbrauchern beeinflussen können.
Um diese Bedenken auszuräumen, haben die Unternehmen angeboten, die beiden Konsortien, denen CSAV auf diesen zwei Handelsrouten derzeit angehört – also die jeweils mit MSC bestehenden Konsortien Euroandes und Ecuador Express –, aufzulösen. Damit werden neue Verbindungen zwischen bisher separaten Konsortien, die durch den Zusammenschluss auf den Routen entstanden wären, verhindert. Angesichts der angebotenen Abhilfemaßnahmen gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss in dieser Form keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken mehr gibt. Die Genehmigung wird jedoch unter der Auflage erteilt, dass die Unternehmen die Zusagen in vollem Umfang einhalten.
Der Zusammenschluss wurde am 23. Juli 2014 bei der Kommission angemeldet.
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