EU: Kommission hilft Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Scheinehen

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Scheinehen werden oft zur Erlangung eines Aufenthalts in Deutschland geschlossen (Foto: EU)
Datum: 26. September 2014
Uhrzeit: 10:15 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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Am Freitag hat die Europäische Kommission ein Handbuch veröffentlicht, das die EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützen soll, Maßnahmen gegen Scheinehen zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern im Zusammenhang mit dem EU-Recht auf Freizügigkeit zu ergreifen. Die Kommission erstellte das Handbuch in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, nachdem mehrere EU-Länder um Unterstützung bei der Behandlung dieses Phänomens gebeten hatten. Ziel des Handbuches ist es, die nationalen Behörden bei der wirksamen Bekämpfung von Scheinehen zu unterstützen und gleichzeitig das Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit zu bewahren. Die veröffentlichten Leitlinien sollen auch dazu beitragen, dass die nationalen Behörden das Phänomen, dessen Ausbreitung je nach Mitgliedstaat stark variiert1, in der gesamten Union auf Grundlage derselben sachlichen und und rechtlichen Kriterien behandeln.

„Das Recht auf Freizügigkeit ist ein Grundrecht und gehört zum Kern der Unionsbürgerschaft. Es ist nicht verhandelbar, und wir müssen es stärken und bewahren“, so EU-Justizkommissarin Martine Reicherts. „Ein Missbrauch bedroht die Freizügigkeit. Die Mitgliedstaaten müssen daher gut gerüstet sein, um bei einem Missbrauch der Ehe zur Erleichterung irregulärer Einwanderung einzugreifen. Die lokalen Behörden müssen als erste dafür sorgen, dass die Freizügigkeitsvorschriften umgesetzt werden und in der Praxis funktionieren. Deshalb lässt die Europäische Kommission den Worten Taten folgen, indem sie den Mitgliedstaaten praktischen Anleitungen zur Verhinderung dieses Missbrauchs gibt. Ich hoffe, das Handbuch wird den nationalen Behörden bei der wirksamen Bekämpfung von Scheinehen von Nutzen sein.“

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  1. 1
    Caramba

    Na da bin ich ja gespannt, ob ich demnächst Nachweise über die Erfüllung unserer ehelichen Pflichten erbringen muss. Vielleicht der Videobeweis? *gg*

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